Ramses
Mitglied
Wichtig ist aber leider folgender Satz:
"Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später ... der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz."
Ich lese daraus, dass die Polizei das Video nicht als Beweismittel bei z.B. einem Unfall nutzen darf, da es gegen bestehende Gesetze verstößt.
Ich kann also bei einem Unfall unschuldig sein, zeige dem Beamten das Video, weil es sonst keine Beweise gibt und dann kann er nur sagen: "Schön, dass sie das haben, ich darf es aber leider nicht nutzen." Damit bringt mir die Dashcam zur Klärung beim Unfall gar nichts mehr!
"Der Kammervorsitzende Alexander Walk machte während der Anhörung deutlich: Autofahrer, die Videos mit Dashcams speziell dafür drehten, sie später ... der Polizei zur Verfügung zu stellen, verstießen damit gegen das Datenschutzgesetz."
Ich lese daraus, dass die Polizei das Video nicht als Beweismittel bei z.B. einem Unfall nutzen darf, da es gegen bestehende Gesetze verstößt.
Ich kann also bei einem Unfall unschuldig sein, zeige dem Beamten das Video, weil es sonst keine Beweise gibt und dann kann er nur sagen: "Schön, dass sie das haben, ich darf es aber leider nicht nutzen." Damit bringt mir die Dashcam zur Klärung beim Unfall gar nichts mehr!