Videoaufzeichnung im Auto
Nur mal so ne "Rechtliche Info" für die (auch zukünftigen) Dashcam Besitzer / Nutzer, speziell in Österreich!
Deutschland:
"In Deutschland ist der Einsatz von Autokameras als Beweismittel bisher noch umstritten. Ob eine Aufnahme als Beweismittel anerkannt wird oder nicht, liegt im Ermessen des zuständigen Richters. Dabei kam es in Deutschland durchaus schon zu Fällen in denen eine Dashcam-Aufnahme vom Gericht akzeptiert und das Urteil maßgeblich beeinflusst wurde."
...Also scheinbar nicht strafbar...auch wenn auch hier auf den Datenschutz und andere Gesetze hingewiesen wird.
Quellen:
Wikipedia, FAZ,
Schweiz:
Laut Digitec war die Nachfrage nach Dashcams im Sommer 2013 noch "gering, jedoch stark steigend". Das Bundesamt für Straßen sieht in Dashcams keinen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht, solange "die Kamera das Sichtfeld des Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht bedient.Demgegenüber sieht man im Amt des Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter eine Verletzung des Datenschutzgesetzes, da bei Dashcam-Aufnahmen unweigerlich auch Personen zu erkennen sind und diese im Rahmen der vorgeschriebenen Transparenz nicht vorweg informiert werden. Aus diesem Grund veröffentlichte das Amt im Juli 2013 eine Erläuterung mit der Empfehlung auf Dashcams zu verzichten.
...also ebenfalls scheinbar nicht strafbar...
Quellen:
Wikipedia, 20min.ch
Österreich:
In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft. Damit folgte die Datenschutzkommission der Rechtsansicht des gemeinnützigen Vereins Österreichische Gesellschaft für Datenschutz.
Quellen:
Wikipedia, Nachrichten.at, ORF Beitrag auf youtube
...Also sind unsere Datenschützer in AT mal wieder die "schärfsten Hunde..."
Hab mir ja selber auch eine zugelegt...obwohl ich das alles wusste...
Man muss sich halt nur überlegen, ob es einem das Wert ist sie wirklich dauernd laufen zu lassen...zur Not kann man das Teil ja um 180Grad drehen und den Innenraum filmen...oder die Schutzkappe am Objektiv lassen und sich zu Hause die Strecke auf Google Earth/Maps ansehen
Habe auch schon Aussagen von Gesetzeshütern gehört, die das Thema nicht so eng sehen... Denk es ist wie überall.. wo kein Kläger...da kein Richter...
Wollte einfach nur drauf hinweisen... und bitte keine GRUNDSATZDISKUSSION nun anfangen darüber... wie´s ist, so ist es eben!
Nur mal so ne "Rechtliche Info" für die (auch zukünftigen) Dashcam Besitzer / Nutzer, speziell in Österreich!
Deutschland:
"In Deutschland ist der Einsatz von Autokameras als Beweismittel bisher noch umstritten. Ob eine Aufnahme als Beweismittel anerkannt wird oder nicht, liegt im Ermessen des zuständigen Richters. Dabei kam es in Deutschland durchaus schon zu Fällen in denen eine Dashcam-Aufnahme vom Gericht akzeptiert und das Urteil maßgeblich beeinflusst wurde."
...Also scheinbar nicht strafbar...auch wenn auch hier auf den Datenschutz und andere Gesetze hingewiesen wird.
Quellen:
Wikipedia, FAZ,
Schweiz:
Laut Digitec war die Nachfrage nach Dashcams im Sommer 2013 noch "gering, jedoch stark steigend". Das Bundesamt für Straßen sieht in Dashcams keinen Verstoß gegen das Straßenverkehrsrecht, solange "die Kamera das Sichtfeld des Lenkers nicht einschränkt und er die Kamera während der Fahrt nicht bedient.Demgegenüber sieht man im Amt des Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter eine Verletzung des Datenschutzgesetzes, da bei Dashcam-Aufnahmen unweigerlich auch Personen zu erkennen sind und diese im Rahmen der vorgeschriebenen Transparenz nicht vorweg informiert werden. Aus diesem Grund veröffentlichte das Amt im Juli 2013 eine Erläuterung mit der Empfehlung auf Dashcams zu verzichten.
...also ebenfalls scheinbar nicht strafbar...
Quellen:
Wikipedia, 20min.ch
Österreich:
In Österreich ist der Einsatz von Autokameras verboten und wird mit bis zu 10.000 Euro, im Wiederholungsfall mit bis zu 25.000 Euro, bestraft. Damit folgte die Datenschutzkommission der Rechtsansicht des gemeinnützigen Vereins Österreichische Gesellschaft für Datenschutz.
Quellen:
Wikipedia, Nachrichten.at, ORF Beitrag auf youtube
...Also sind unsere Datenschützer in AT mal wieder die "schärfsten Hunde..."
Hab mir ja selber auch eine zugelegt...obwohl ich das alles wusste...
Man muss sich halt nur überlegen, ob es einem das Wert ist sie wirklich dauernd laufen zu lassen...zur Not kann man das Teil ja um 180Grad drehen und den Innenraum filmen...oder die Schutzkappe am Objektiv lassen und sich zu Hause die Strecke auf Google Earth/Maps ansehen
Habe auch schon Aussagen von Gesetzeshütern gehört, die das Thema nicht so eng sehen... Denk es ist wie überall.. wo kein Kläger...da kein Richter...
Wollte einfach nur drauf hinweisen... und bitte keine GRUNDSATZDISKUSSION nun anfangen darüber... wie´s ist, so ist es eben!