Dashcam

Ivocel

Mitglied
In dem Urteil ging es nicht vorrangig über eine Veröffentlichung, sondern darum, ob so ein Video / dauerhafte Aufnahme zur Dokumentation ein evtl Unfalles, gegen den Datenschutz geht, was vom Gericht so bewertet wurde.

Aufnahmen während der Autofahrt | Rechtslupe

Hier das komplette Urteil dazu:
VG Ansbach, Urteil vom 12. August 2014 - Az. AN 4 K 13.01634

Weitere Links dazu: Rechtsprechung: AN 4 K 13.01634 - dejure.org

Aber um das Urteil geht es hier ja nicht ;)
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Irgendwie interpretiere ich das Urteil etwas anders ... meine Zusammenfassung:

Das Landesamt hat dem Typen (der mit seiner Dashcam bis dahin 22 andere Verkehrsteilnehmer verklagt hat :rolleyes:) einen Bescheid mit Androhung (!) von Zwangsgeld zugestellt. Darin wird er aufgefordert, die Videos zu löschen und die (unzulässigen) Aufnahmen zukünftig zu unterlassen.

Mit dem Urteil wird der Bescheid aufgehoben. Zwar nur wegen Rechtsfehlern der Behörde, aber der Fahrzeugführer wurde entlastet. Kosten trägt die Behörde (also der Steuerzahler).

Ich fühle mich nach wie vor in keiner Weise veranlasst, meine Dashcam abzubauen.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Ivocel.

Das VG lässt m. E. auch ein Hintertürchen offen.

"... In seinem Urteil erklärte das Verwaltungsgericht Ansbach am Nachmittag den Einsatz von Dashcams unter bestimmten Bedingungen für unzulässig. So dürften damit keine Aufnahmen in der Absicht gemacht werden, sie später ins Internet zu stellen, auf Youtube und Facebook hochzuladen oder Dritten – etwa der Polizei – zu übermitteln. ..." (heise online: Streit um Dashcams: Teilerfolg für Datenschützer)

Dann fertige ich mir doch während der Fahrt ein Video für den privaten Gebrauch, weil ich mich so gerne Autofahren sehe. Wenn es dann zufällig doch zu einem Unfall kommt, kann ich es als "Beweismittel" einbringen, da ich es ja nicht mit der Absicht gefertigt habe es der Polizei zu übergeben. Ich hatte es eben einfach zufällig für mich gemacht.

Es wäre auch mal interessant zu wissen, was das VG mit "unter bestimmten Bedingungen" meint. Der Kläger hatte die Videos dazu benutzt Hilfssheriff zu spielen. Das ist problematisch, sehe ich auch so. Wie es bei der Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall aussieht ist m. E. weiter fraglich.

Da der Kläger selbst Jurist ist, denke ich, das Thema ist ohnehin noch nicht abgeschlossen. Das VG ist erst der Anfang.

Gruß
Stefan
 

Ivocel

Mitglied
Naja, Urteil Punkte 82+83:

Geht es jedoch um die gezielte und heimliche Fertigung von Bildaufnahmen, muss dann etwas anderes gelten, wenn die Betroffenen nicht absehen können, ob Aufzeichnungen gefertigt werden. Dies ist vorliegend der Fall. Der Kläger macht mit seiner On-Board-Kamera umfassende heimliche Aufzeichnungen des gesamten Verkehrsgeschehens vor seinem Fahrzeug. Eine solche großflächige Beobachtung von öffentlichen Straßen stellt schon deshalb einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen dar, weil durch die permanente Aufzeichnung mit der On-Board-Kamera eine Vielzahl von Personen in kurzer Zeit in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht betroffen wird. Auf den jeweiligen Videofilmen wird festgehalten, wann ein Betroffener die jeweilige Straße mit welchem Verkehrsmittel und gegebenenfalls auch in welcher Begleitung passiert. Grundsätzlich kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Betroffene sich nur kurzzeitig, wie bei einer auf einen bestimmten, festen Ort gerichteten Kamera, im Aufzeichnungsbereich aufhält, da es der Kläger selbst in der Hand hat, wie lange er einen Betroffenen aufzeichnet. Auch wenn der Kläger erklärt, dass die Videoaufzeichnungen dann wieder gelöscht würden, wenn sich keine besonderen Vorkommnisse ereignet hätten, ändert dies an der Beurteilung nichts, da es nicht dem Kläger überlassen bleiben kann, wie er mit derart hergestellten Videoaufnahmen verfährt. Allein der Kläger entscheidet, welche Sequenzen der Videoaufzeichnung er durch die Betätigung des Knopfes manuell sichert oder welche er, ohne Betätigung des Knopfes, dadurch längerfristig speichert, dass er die Daten frühzeitig von der Speicherkarte auf einen anderen Datenträger überträgt, um ein Überschreiben der Daten zu verhindern.

Zwar möchte der Kläger mithilfe der On-Board-Kamera seine verfassungsrechtlich garantierten Rechte (Eigentum, Ehre) schützen, trotzdem überwiegen die Interessen der Betroffenen, die keine Anhaltspunkte für eine Beobachtung liefern, erheblich.

Fettdruck durch mich.

Edit:
und auch 86:

Der datenschutzrechtliche Verstoß ist auch als schwerwiegend anzusehen. Bei einer permanenten Überwachung des Verkehrsraums und der damit angesammelten Daten über Verkehrsteilnehmer ist vorliegend von einem schwerwiegenden Verstoß gegen datenschutzrechtliche Vorschriften auszugehen, da ein besonders schwerer Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen gegeben ist.
 
L

LahmeKiste

Guest
Guten Tag, habe auch eine Dashcam eingebaut, diese kann unterschiedlich eingestellt werden, der Speicher wird überschrieben.
Für mich stellt sich hier eigentlich nur die Frage nach dem Anwenden der Aufnahmen.

Wie oft passiert es, das man geschnitten wird, heftig Bremsen muß um das schlimmste zu verhindern, wenn man dann den Verursacher sucht kennt man die Farbe des Autos, vielleicht noch den Hersteller, aber das ist meistens schon alles.
Also schaut man sich selber den Vorgang an und hat dann sogar das Nummerschild.

Ich habe mir aus diesem Grund die Dashcam einbauen lassen.
Eigenes Beispiel: Meine Partnerin wurde durch ein auffahrendes Auto auf der Autobahn von der rechten Spur gedrängt, musste ausweichen, es ging dann links in die Leitplanken, dann nach rechts auf den Rest der Beschleunigungsspur.
Ergebnis: Mensch hatte etwas Panik, Katze im Transportkörbchen hat sich etwas erschrocken, Wagen wirtschaftlicher Totalschaden, Anzeige gegen Unbekannt wegen Fahrerflucht. Ergebnis null.


Mit der Dashcam hätte man hier zumindest ein Nummerschild gehabt, man muss es ja nicht zeigen.

VG
LahmeKiste
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo LahmeKiste.

Das Kennzeichen bringt einem ohne Zeugen und ohne Feindberührung aber auch nichts.
Ich hatte einen ähnlichen Fall 199? mal mit einer Taxe und ich hatte das Kennzeichen. Aussage des Taxifahrers: Ich bin da gar nicht gewesen. Im Fahrtenbuch war auch nichts vermerkt, obwohl zwei Personen im Fahrzeug waren.:confused: War wohl ne Nacht- äh Schwarzfahrt. Also Aussage gegen Aussage. Ergebnis ist klar.:mad: Oder?:rolleyes:

Gruß
Stefan
 

michel

Mitglied
Solange es nicht gegen Bußgeld verboten ist, bleibt meine Cam im Auto. Vielleicht filme ich ja irgendwann mal die Landung Außerirdischer und kann den Film teuer an RTL verkaufen :p


Hm, da stellt sich dann aber die Frage in wie weit wäre das eigentlich ein Einriff in die Persönlichkeitsrechte der Außerirdischen? Oder überwiegt hier dann das öffentliche Interesse? Fragen über Fragen und solange die nicht endgültig geklärt sind bleibt meine Kamera drin. Wenn sie auch nichts nützt, so schadet sie ja auch nicht.
 

dabruada

Moderator
Teammitglied
....Vielleicht filme ich ja irgendwann mal die Landung Außerirdischer und kann den Film teuer an RTL verkaufen.
Hm, da stellt sich dann aber die Frage in wie weit wäre das eigentlich ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Außerirdischen? Oder überwiegt hier dann das öffentliche Interesse?.....

Da wirst dann eh "geblitz-dingst" von den "Man in Black" :cool::cool::cool:
und du hast gaaaar keine Erinnerung mehr ....aber das Video hast ggf. noch...:rolleyes:
 

MK2

Mitglied
Mal eine ernstgemeinte Frage. Was habt Ihr so für Erfahrungen bei Dunkelheit gemacht?

Ich habe neulich mal einen Test von Dash Cams gelesen, aber da war wohl keine dabei, die auch im Dunkeln zufriedenstellende Ergebnisse liefert.
 
L

LahmeKiste

Guest
MK2


Mal eine ernstgemeinte Frage. Was habt Ihr so für Erfahrungen bei Dunkelheit gemacht?

Hallo, die Ausleuchtung durch die Scheinwerfer ist Klasse, dann die Aufnahmehöhe der Dashcam (Neben Innenspiegel Beifahrerseite), also es paßt schon.
Die kleinen Film-Ausschnitte über das Dashcam-Test-Portal (komm nicht auf den Namen, habe ich damals über Google gefunden, stimmen als Beispiel wirklich.

VG
LahmeKiste

PS: nur das mit den Landschaftsaufnahmen wird dir wohl keiner so recht glauben..:cool:
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Fehlermeldungen im Frontkamera-Modul

Wenn ich den Fehlerspeicher auslese, bekomme ich ab und zu diese Fehler angezeigt (siehe Bilder). Lösche ich den Speicher und lese das Modul neu aus, ist alles OK. Die Funktionen der Frontkamera klappen einwandfrei.

Ich poste das in diesem Thread, weil ich die Stromversorgung meiner Dashcam ja am Frontkamera-Modul abgreife. Vielleicht passt dem Modul der Stromklau nicht?!

Um den Fehler zu objektivieren:
Können diejenigen, die das mit der Stromversorgung auch so geregelt haben, 'mal ihren Fehlerspeicher auslesen? Danke!
 

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Ramses

Mitglied
Hi Oli

Mit meinem gefährlichen Halbwissen, könnte ich mir vorstellen, dass die Frontkamera beim Motorstart vom System einmal auf Funktionen überprüft wird. Da dann auch die Dashcam hoch fährt, könnte wirklich aufgrund einer kurzfristigen leichten Unterversorgung der Frontkamera dem System keine Rückmeldung oder eine falsche gegeben werden.


...Die Funktionen der Frontkamera klappen einwandfrei...

Hast Du alles ausprobiert, auch den City-Notbremsassistenten?
 
Zuletzt bearbeitet:

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Danke für Deine Einschätzung. Klingt plausibel.
Den Notbrems-Assi habe ich jetzt nicht provoziert, aber er funktionierte bereits zweimal (Schranken!), nachdem ich die Dashcam eingebaut hatte.

Sorgen mache ich mir ja nicht. Ich hab bloß keine Lust auf die Belehrung meines fMH, wenn er beim Service den Fehlerspeicher ausliest ... ;)
 

wolf545

Mitglied
Also alleine schon dass da eine Fehlermeldung kommt würde mich aufhorchen lassen.
Warum legst du nicht das Kabel, was bei der Dashcam dabei war vom Spiegel an der rechten A-Säüle runter ins Handschuhfach und da an die 12V Dose der Mittelkonsole?
Im Dachhimmel kann man das Kabel von vorne reinschieben, wenn mal vom Abbau der störrischen Seitenverkleidung der A-Säule absieht rund 10 Minuten Aufwand und elektrisch einwandfrei!
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
@Kodo
Die Fehlercode sind ja wie vermutet der FSC (Forward Sensing Camera) zuzuordnen.
Ich habe jetzt ad hoc diese Codes nicht in den WHB zum CX-5 gefunden (weil es wohl in US diese Camera nicht gibt?), aber beim Mazda 6 wurde ich fündig und der ist in dieser Hinsicht ja identisch:

>>klick DTC C1001:92<< = schlechte Funktion der FSC (Bereich um die Kamera ist zu hell und das System ist nicht betriebsbereit für mehr als 10min bei aktivem LDWS oder HBC)
mögliche Ursachen:

  • Windshield fogging (Windschutzscheibe beschlagen)
  • Forward sensing camera (FSC) lens fogging (Linse beschlagen)
  • Forward sensing camera (FSC) malfunction
>>klick DTC C1001:97<< = schlechte Sicht der FSC (Sichtfeld für mehr als 10min behindert bei aktivem LDWS oder HBC)
mögliche Ursachen:

  • Windshield soiled (Windschutzscheibe verschmutzt)
  • Forward sensing camera (FSC) lens soiled (Linse verschmutzt)
  • Forward sensing camera (FSC) malfunction

Aufgrund der derzeitigen Witterung solltest Du Dir mal den Bereich der Windschutzscheibe ansehen und ggf. reinigen. Das die Kameralinse beschlagen / verschmutzt ist, ist zwar auch möglich, aber bisher habe ich das nur in den Fällen gelesen, wo eine gesprungene Windschutzscheibe ersetzt wurde.

Ich glaube nicht, dass das mit dem Stromklau der Dashcam zusammenhängt. Da hätten sich die Fehler sicher schon eher melden müssen...

btw:
wenn der Fehler auftaucht, sollten eigentlich auch die HBS- / LDWS-Warnlampen (bernsteinfarben) aufleuchten. Hast Du denn diese Feature automatisches Fernlicht (HBC)+Spurassistent (LDWS) = Technikpaket in Deinem CX-5? >>klick "DTC-Table FSC"<<
 

Kodo der III.

Moderator
Teammitglied
Erstmal vielen Dank für die Recherche.

Es würde mich ja beruhigen, wenn es nur eine dreckige Scheibe wäre, die meine Frontkamera beim Start stört. Aber will ich das glauben? Gibt es Einträge im Fehlerspeicher, weil da beispielsweise eine Krähe draufge... ihren Darm treffend entleert hat?
Eine schmutzige Scheibe wäre dann wohl die häufigste Fehlermeldung, oder? :eek:

Ich werde das mal weiter beobachten.
 

mischka202

Mitglied
Also ich weiss ja nicht ob ich so eine Kamera habe??? Aber ich bekomme häufig die Meldung das ich die Scheibe putzen soll. Meist früh wenn es geschneit hat.:eek: Vielleicht hat Mazda aufgrund der Fehlermeldungen die Software geändert?
 

wolf545

Mitglied
Vielleicht ist auch nur der Einschaltstrom deiner Dashcam bei diesen niedrigen Temperaturen zu hoch, wie das Ramses auch schon sagte. Welches Modell hast du? Wenn ich mir die filigranen Leitungen anschaue... Ladestrom des kalten Dashakkus + Dashbildschirm + CX-Kamera in der Summe zu hoch = Fehlermeldung?
Ich hatte damals auch Probleme mit der Ladung des Dashcamakkus, er war ständig leer. Habe mich deshalb für den anderen Stromanschluss entschieden und seitdem keine Probleme mehr.
(Nicht alles was man machen kann muss auch funktionieren)
 
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