Dashcam

weristda

Mitglied
Das kann man so interpretieren, dass man eine Dashcam nutzen kann, um im Zweifel seine Unschuld zu beweisen.
In dem o. g. Fall wäre er ohne die Cam vor Gericht gegen einen Fastpolizisten chancenlos gewesen.

Wer sie aber nutzen will, um Hobbypolizist zu spielen, fällt damit auf die Nase, was ich nur zu gerne begrüße.
 

Ramses

Mitglied
...
In dem o. g. Fall wäre er ohne die Cam vor Gericht gegen einen Fastpolizisten chancenlos gewesen.
...

Naja, erst einmal haben wir Aussage gegen Aussage und dann gilt auch noch "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Aus eigener leidiger Erfahrung weiß ich, dass die Aussage eines Polizisten nicht unbedingt immer mehr wiegt, als die eines "normalen" Bürgers.
 

rbaumann

Mitglied
Hallo zusammen,

bezüglich der dashcam für den rückwärtigen Verkehr die Frage, ob schon jemand mal die Nutzung der bereits vorhandenen Cam für die Einparkfunktion als dashcam versucht hat?

Müsste ja als Videoquelle "nur" noch aufgezeichnet werden?

Viele Grüße
Richard
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Könnte sein, dass die (originale CAN-Bus-)RF-Kamera nur ein Video-Signal liefert, wenn ein entsprechendes Signal über den CAN-Bus gesendet wird (z.B. "RF-Gang eingelegt"). Dazu gibt es eine Tabelle im WHB. Eine Manipulation des CAN-Bus ist aber nicht ohne weiteres möglich, ohne das Verhalten anderer Komponenten (Steuergeräte) zu berücksichtigen. Insgesamt m.E. viel zu aufwendig, selbst wenn das entprechende know-how vorhanden wäre...

Bei einer nachgerüsteten "analogen" RF-Kamera ließe sich das technisch machen...
 

weristda

Mitglied
Naja, erst einmal haben wir Aussage gegen Aussage und dann gilt auch noch "In dubio pro reo" (im Zweifel für den Angeklagten). Aus eigener leidiger Erfahrung weiß ich, dass die Aussage eines Polizisten nicht unbedingt immer mehr wiegt, als die eines "normalen" Bürgers.

Bei unserer Rechtssprechung würde ich das mal nicht ausschließen.
 

michel

Mitglied
Ist ja auch schön zu wissen, dass mein Auto während der Inspektion mal schnell bei Mäckes war :cool:
War sicher die Probefahrt :p

20225978we.jpg
 

michel

Mitglied
Hat`s noch nach Fritten gerochen? :mad:

:D Nein, man hat wohl nur was geholt und nicht im Auto gegessen.
Gab aber noch eine andere Sache im Video die ich allerdings nicht posten kann. Nur soviel: 480 €, 2 Punkte, 3 Monaten Fahrverbot...:eek:



Was hast du für eine Dashcam drin?

Eine Rollei DVR 110.

Stelle gerade fest die gibts mittlerweile für 89,- Euro. Ich habe vor nem guten Jahr noch 129,- (im Angebot!) bezahlt :(
 

MK2

Mitglied
Wenn man das so mitbekommt gibt einem das natürlich zu denken und im Zweifel hat man eh schon manchmal ein mulmiges Gefühl, wenn man seinen Wagen in der Werkstatt abgibt.

Dennoch sind Dashcams (und auch gerade solche Geschichten, @Michel: ich würde das Bild besser wieder aus dem Netzt nehmen) in Deutschland hochproblematisch. Auch wenn sich da vieles noch in einer gewissen Grauzone abspielt, so zeichnet sich doch mehr und mehr ab, daß der Datenschutz juristisch höher bewertet wird, als das persönliche Interesse des einzelnen Autofahrers im Nachhinein bestimmte Situationen / Unfallhergänge etc. zu belegen.

In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift "Firmenauto" steht da ein interessanter Bericht zu. Es gibt wohl inzwischen auch Gerichtsurteile gegen Dashcams und die ersten Landesbehörden beabsichtigen sogar Bußgelder zu verhängen. Laut Bundesdatenschutzgesetz können solche Verstöße wohl mit bis zu 300.000,- € geahndet werden.
 

michel

Mitglied
Aus diesem Grund habe ich ja auch kein Video gepostet sondern nur ein Bild und darauf ist lediglich ein Auto zu sehen, das auf den Parkplatz eines Mc Doofs fährt. Keine Personen keine Kennzeichen. Da sollte nichts verwerfliches, den Datenschutz betreffendes, dran sein.

@ Ramses, es ist nicht tatsächlich zu dieser Strafe gekommen, gemäß den Bildern hätte es aber dazu kommen können ;)
Mehr möchte ich dazu auch gar nicht öffentlich schreiben, wir können uns aber gerne am Samstag in Bottrop darüber unterhalten.

Grundsätzlich noch eins dazu, ich finde es nicht schlimm, dass jemand mit meinem Wagen Essen holen war. Eine Probefahrt müssen sie ja eh manchen und wo diese dann hingeht ist mir echt völlig egal.
 
Zuletzt bearbeitet:

MK2

Mitglied
Im Prinzip hast Du recht. Mit gesundem Menschenverstand gesehen spricht da nichts gegen, aber genau da ist das Problem. Was heutzutage teilweise so an "Recht" gesprochen wird, ist mit ebendiesem oft nicht nachvollziehbar.
 

Ramses

Mitglied
Blackbox / Dashcam

...
@ Ramses, es ist nicht tatsächlich zu dieser Strafe gekommen, gemäß den Bildern hätte es aber dazu kommen können ;)
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Ich kann mir schon vorstellen, was es war.

Datenschutzrechtlich müsste man wohl die Kamera ausbauen, wenn jemand anderes das Auto fährt oder demjenigen es zu mindestens mitteilen, dass sein Handeln ständig dokumentiert wird. Dass die Kamera gut sichtbar für den Fahrer ist und beim Betrieb ständig blinkt und leuchtet, wird wahrscheinlich schon nicht mehr reichen (amerikanische Verhältnisse).
 

Ivocel

Mitglied
Die nachfolgenden Beiträge wurden verschoben und beziehen sich ursprünglich auf >>diesen<< Beitrag in einem anderen Thread. (Kodo der III.)
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Gut, wenn man in solch einem Fall eine Dashcam hat! ;)

Die in Deutschland komplett wertlos ist, das WEDER die Polizei, NOCH das Gericht die Aufnahmen zur Klärung verwenden dürfen.

Was nützt dir dann die Dashcam ?
Selbst wenn du es versuchst im Zivilrecht als Beweismittel einzubringen und der Richter es evtl. sogar zulässt, riskierst du trotzdem ein extremes Bußgeld...
Dashcam-Urteil stärkt Datenschutz: 300.000 Euro Bußgeld - droht jetzt das Aus für Kameras im Auto? - Michael Winter - FOCUS Online - Nachrichten
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Ramses

Mitglied
Die in Deutschland komplett wertlos ist, das WEDER die Polizei, NOCH das Gericht die Aufnahmen zur Klärung verwenden dürfen.

Was nützt dir dann die Dashcam ?
Selbst wenn du es versuchst im Zivilrecht als Beweismittel einzubringen und der Richter es evtl. sogar zulässt, riskierst du trotzdem ein extremes Bußgeld...
Dashcam-Urteil stärkt Datenschutz: 300.000 Euro Bußgeld - droht jetzt das Aus für Kameras im Auto? - Michael Winter - FOCUS Online - Nachrichten

Das ist erst mal nur eine Expertenmeinung. Wir hatten das hier ausgiebig nach dem Gerichtsurteil schon diskutiert und bei 5 Experten, gab es 5 verschiedene Meinungen. Vorrangig ging es aber auch um das veröffentlichen per YouTube etc. Es gibt noch überhaupt keinen gerichtlichen Entscheid, wie bei einem Unfall zu verfahren ist. Solange da nicht definitiv ein Entscheid des höchsten deutschen Gerichts vorliegt (nicht vom Amtsgericht Hintertupfingen, das ist nicht bindend), solange würde ich immer eine Aufzeichnung entsprechend einfließen lassen.
 
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