Spurverbreiterungen

EagleHunter

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Vorne +20mm pro Seite und hinten +25mm pro Seite.
Also die bekannte 40/50 Kombi.

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Timb2659

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Hab jetzt mal Fotos gemacht wie es bei mir ohne Verbreiterungen aussieht
mit den Borbet BLX 8,5x20 und Pirelli P Zero 245/45.
Auf dem ersten Bild (Senkrecht von Mitte Achse) sieht man das noch 5mm Luft wären.
Bei den anderen Positionen schließt es fast Bündig ab. :confused:
Leider sieht es von hinten noch nicht so toll aus, bzw. mir würde es breiter besser
gefallen... Bin bis nach Ravensburg (von mir 75km) gefahren. Der hat mir telefonisch den Eindruck gemacht das da noch was gehen könnte. Als er mein Dicken auf dem Parkplatz sah hat er gleich gemeint da geht nichts mehr.:(
Das Risiko geht ,,er" nicht ein da er die Spurplatten nicht umtauschen/zurückgeben kann
wenn der TÜV sie nicht eintragen sollte.

@Steini85,
könntest du an deinem mal ein Foto machen wie weit deine Überstehen?
Oder gern auch die anderen wo mit der Eintragung Erfolg hatten.
 

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Steini85

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Hab mal schnell die alten Fotos rausgekramt, mit Wasserwaage usw kann ich erstmal nicht dienen.
 

Mazda23

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1. (2011–17)
Motor
2.0 G
.... Borbet BLX 8,5x20 und Pirelli P Zero 245/45.
Auf dem ersten Bild (Senkrecht von Mitte Achse) sieht man das noch 5mm Luft wären.
Bei den anderen Positionen schließt es fast Bündig ab. :confused:
Leider sieht es von hinten noch nicht so toll aus, bzw. mir würde es breiter besser
gefallen..

Bei unseren Borbet BLX mit ET45 sollten eigentlich hinten die 20 mm Spurplatten möglich sein. Dann kommst du rechnerisch auf die ET25 von Steini. Versuch es doch mit den Spurplatten, kosten doch nicht die Welle. Wenn es beim TüV nicht klappt, findest du hier im Marktplatz bestimmt sofortige Abnehmer.
Ich persönlich bin mit der Optik meiner Borbet voll zufrieden.
 

Quarkie

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Gehen die Original 17" Felgen

Hallo zusammen

Weis jemand von euch ob die Original 17" Felgen 7Jx17 ET 50 Design 146 passen, also die Felgentaschen gross genug sind?

Vielleicht hat jemand zufälligerweise ein Bild der Felgenrückseite?

Vielen Dank !!!
 
A

anonymous302

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Ja, die passen. Hatte meine Winterreifen auf den Original 17" Felgen.
 

diRkrs

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Gerne per PN wo Ihr Eure Eibach bzw. H&R gekauft habt...ich denke die Preiswertere Lösung von beiden paßt da beide Firmen Qualität bieten.

Kombi 40/50 oder wäre 40/40 auch ok?
 

Quarkie

Mitglied
Ja, die passen. Hatte meine Winterreifen auf den Original 17" Felgen.

Sry, muss nochmals nachhacken. Der Händler ist weiterhin unsicher ob die Felgen tatsächlich genügend Aussparung (Felgentaschen; siehe Bild Beispielbild Felgentaschen.jpg) aufweist um die Spurverbreiterung mittels Doppelgewindesystem montieren zu können.

Habe ich es richtig verstanden dass deinen Winterfelgen die Original 17" Design 146 Felgen waren und du diese auch mit der Spurverbreiterung mittels Doppelgewindesystem verwendet hast?

Entschuldige, bin einfach sehr unsicher und muss die Sache im voraus bezahlen, wäre ganz schön ärgerlich falls es dann nicht passen würde...

> Falls jemand zufälligerweise noch eine solche Felge rumliegen hat würde ich mich über ein Foto der Innenseite freuen.

Danke & schönes Weekend zusammen
 

Mazda23

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1. (2011–17)
Motor
2.0 G

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anonymous302

Guest
Wie Mazda23 schon geschrieben hat, die Gießtaschen sind groß genug, mach dir keinen Kopf [emoji1]


Viele Grüße
Michael
 

Ingo

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Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Die Taschen müssen nur so groß sein, dass weder Bolzen hinten anstoßen noch die Muttern keinen Platz finden.


.
by SE CX-5, auf Flickr

Hier noch mit nicht fast bündig eingedrehten Muttern

Deine Löcher sind doch echt groß, sehe auch kein Problem
 

extra-wurst

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Beim Facelift mit den 19" Faceliftfelgen, taugt die Eibach Messmethode schon mal nichts mehr.
Das Rad (Seitenflanke) steht bei den H&R 50/40 bereits jeweils gut 5mm raus.

Genau deswegen steht auch im H&R-Gutachten, daß je nach Breite z.B. VA 20/HA 25mm Radlaufverbreiterungen von 5 bzw 10 mm zusätzlich angebracht werden müssen.

Das hat mein TÜV-Prüfer gesehen, kurz Schnappatmung bekommen und eine Eintragung abgelehnt: Wenn das Gutachten Grundlage sein soll, dann auch bitte alle geforderten Punkte - Wasserwaage oder Zollstock helfen da gar nix!
 

karlipe

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Je nach Breite hat er dann wohl geflissentlich überlesen, das wäre sein Ermessensspielraum gewesen und genau das hätte er durch Messen prüfen können....deutsche Sprache, schwere Sprache :)

Bei der Interpretion müßte im Gutachten stehen:
Bei Montage von H&R SPV in Breite x/y müssen Radlaufleisten in Breite x/y montiert werden, eben ohne Wenn und Aber
 

extra-wurst

Mitglied
Es steht sinngemäß drin:
Auflagen zur Radabdeckung EA1) bis EA3) und EB1) bis EB3) .....

EA1) 5mm / EA2) 10mm / EA3) 15mm für Achse 1
sowie
EB1) 5mm / EB2) 10mm / EB3) 15mm für Achse 2

Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von „X“ (Radabdeckung) auftragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein.

Weiter oben findet man dann die genaue Zuordnung der Distanzringbreite-Bereifung/Radgröße/ET/und den dazugehörigen Auflagen: z.B. 25 mm A1), EA2),EB1),H1)-H6)

also:
A1) Länge der Stehbolzen etc.
EA2) = bei Montage auf der 1.Achse 10 mm Radabdeckung
EB1) = bei Montage auf der 2.Achse 10 mm Radabdeckung
H1)-H6) = Verwendung von Schneekette, Betriebsfestigkeit, Kürzung der Bolzen bei Bedarf usw.

In meine Augen kann der Prüfer erstmal lesen - soviel dazu. Dass man das natürlich nicht hören will, ist mir auch klar.
Wenn der Ermessensspielraum des Prüfers ins Spiel kommen soll, redet man nicht mehr von einer "Eintragung nach §19(2)STVO", sondern von einer "Eintragung nach § 19 (3) i.V.m. § 21 StVZO". Die wäre dann vermutlich teurer, was widerum auch niemand hören will.
Dann gibt es Prüfer, die ein MischMasch aus allem machen, sich aus dem Fenster lehnen (nennt man im Volksmund: (EierinderHosehaben oder Ermessensspielraum)) und möglichst günstig sind. So einen gilt es zu finden oder hab ich da was falsch verstanden.

also schreibt hier bitte nicht: "alles kein Problem!", nur weil viele die Eintragung hinbekommen haben. Für viele Prüfer und Gegenden gibt es da sehr wohl ein Problem.
 

rg1072

Mitglied
Streitet ja auch keiner ab das es bei Eintragungen Probleme geben kann. Gerade wenn man an die Grenzen des Machbaren geht und es voll ausreizt. Da MUSS man definitiv einen guten Prüfer erwischen damit die Eintragung klappt! Aber das NUR das geschriebene im Gutachten zählt ist auch wieder Quatsch. Dann könnte jeder den Prüfer spielen..wozu bräuchte man dann eine Ausbildung und Schulungen und eine staatliche Prüfung um das zu machen...weil lesen haben wir in der Schule gelernt. Und techn. Sachverstand brauch ich beim lesen nicht.. Also der Prüfer hat auf alle Fälle den Spielraum, auch bei einer einfachen Abnahme! Die Gutachten und ABE's sind quasi Richtlinien. Genauso könnte ein Prüfer sagen..nein das nehme ich so nicht ab, obwohl es im Gutachten drin steht. Und andersrum geht es ebend auch. Nur wie gesagt, der Prüfer muss da ganz sicher mitmachen und gutmütig sein! Aber machen kann er es und im Normalfall auch ohne zusätzlichen Kosten!
Eine Abnahme nach Paragraph 21 bedeutet eine Sonderabnahme(Einzelabnahme) was bedeutet das man weder Gutachten noch ABE oder sonstwas für die anzubauenden Teile besitzt. Richtig, diese ist entschieden teurer..da bist bei ca. 200€ dabei.
 

karlipe

Mitglied
Ich hab bisher sehr gute Erfahrungen damit gemacht, vorher mit den Gutachten zum richtigen Prüfer zu gehen (gleichzeitig ist der Leiter der Prüfstelle). Mein Anliegen vorgetragen, der Prüfer hat sich eben Gutachten und Auto angesehen, eventuell seine Datenbank befragt, ob schon Vergleichbares drin steht, und seine Einschätzung bekommen. Bezahlt habe ich dafür erstmal nix. Wenn ich nun das OK hatte, sofort umgebaut, und innerhalb weniger Tage wieder zum gleichen Prüfer, fertig, abgenommen. :rolleyes:

Die Aussage, grundsätzlich kein Problem, würde ich nie äußern.

PS: Ich hab Eibach Spurplatten, da ist der Text etwas anders gehalten, quasi: Wenn......, dann......

So gingen dann vorne 20mm und hinten 30mm je Achse bei 9,0x20 ET35 mit 275/40, natürlich mit in Verbindung mit Topline Radlaufverbreiterungen

Bei Eibach stand dann sinngemäß, auch zulässig mit jeder anderen Rad/Reifen Kombination falls diese für das Fahrzeug mit ABE oder abgenommen sind.

Bei nicht ausreichender Radabdeckung müssen geeignete und dauerhaft befestigte Radlaufleisten angebracht werden. ET Grenze 20
 
Zuletzt bearbeitet:

Nuno

Mitglied
untere ET-Grenze: +20

Hallo Zusammen,
kann mir einer sagen was der zusatztext :
untere ET-Grenze: +20, bedeutet.
steht so auf der Seite der H&R Spurverbreiterungen

Danke
 
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