Spurverbreiterungen

Steini85

Mitglied
Nein, hätte aber nichts gegen einen Zentimeter mehr vorne. Ist aber mit dem "guten" System der Spurplatten nicht möglich, da es keine so schmalen mit seperaten Stehbolzen gibt. Müsste also die vorhandenen Stehbolzen am Auto gegen längere ersetzen und "einfache" Spurplatten nehmen - das wollt ich bisher nicht.
 

MazdaTobi

Mitglied
Find ich super, dass das grad wieder Thema ist. Ich bin nämlich auch gerade am überlegen ob und wieviel an Verbreiterung noch möglich ist. Hab ja 8,5x20 ET38 mit 255/45 und an der Hinterachse wäre da noch ein guter Zentimeter Platz pro Seite.

Jetzt bin ich mir aber wegen den längeren Bolzen nicht so ganz sicher. Wie viel länger sind die denn dann? Passt das dann auch noch mit beispielsweise 7x17 ET 40 die man als Winterreifen und ohne die Platten benutzt? Die Muttern kann man ja nicht endlos rein drehen.
Oder müsste ich, was jetzt auch nicht dramatisch wäre, die Platten auch im Winter fahren?

Gruß
Tobi
 

Sunny

Mitglied
Tobi, ... wenn du die Platten runtermachst für die Winterreifen, hast du alles wieder original, wie jetzt ... also passt es nach wie vor :)

Du hast bestimmt gemeint wie weit die original Bolzen bei 1cm /Seite Platten über diese Platte hinweg bzw. überstehen und ob das reichen könnte ?!

Nun, wie tief sind deine Gusstaschen bei deinen 20ern ? ... das ist die einzigste Frage die du dir stellen musst !

Machs doch so, messe deine originalen Bolzen, minus 1cm ... was dabei rauskommt ist dann die Länge wo die Bolzen über stehen ... bei einem DRM-System zumindest !

Aber ganz ehrlich ... bei 1cm Platte wird das echt eng und du brauchst mächtige Gusstaschen ... aber am besten weisst du es wenn du es testest :p

gruß Sunny
 

rg1072

Mitglied
Also ein DRM-Sysem oder wie auch immer sie bei den verschiedenen Herstellern heißen, gibt es meiner Ansicht nach erst ab 15mm pro Seite , also 30mm Achse. Kleinere sind nur Durchstecksysteme. Und bei 10mm müssen längere Rändelbolzen rein, weil sonst die Mutti[emoji6] nicht mehr genügend raufgeht.

Bei 15mm(Seite) steht der Bolzen noch gut 1cm raus(hatte ich schon drauf[emoji4]) dementsprechend sollten die Gusstaschen der Felge schon 15mm tief sein und das muss vorher beachtet werden.
 

MazdaTobi

Mitglied
Das DRM-System ist mir bekannt und dort ist es ja tatsächlich so: Platten runter und alles wieder orischinaaaal.

Aber wie rg1072 schon schrieb gibt es bei 10mm pro Seite eben kein DRM-System sondern nur die Durchsteck-Variante. Und dann brauch ich längere Bolzen, welche dann ja nicht mehr hoppladihopp getauscht werden können. Darum geht es mir ja, Sunny :p;):D

Offene Muttern wären da eine Variante oder evtl. Muttern aus dem Zubehör, die länger sind wenn es sowas gibt.

Ich fahr demnächst einfach mal zum TÜV und frage was bei mir noch gehen würde.

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal und ich muss gleich los nach Darmstadt :cool:

Gruß
Tobi
 

Stylight

Mitglied
Spurverbreiterung

Hey Leute, ich wollte mir jetzt auch eine Spurverbreiterung zulegen.

Ich dachte an 40/50mm für die Originalen 19 Zoller.

Aber da ich jetzt am Überlegen bin mir 20 Zoller zu kaufen frage ich mich was da dann möglich wäre.

IMG_1426.JPGIMG_1429.jpgIMG_1427.JPG

BARRACUDA TZUNAMEE 8,0x20
Zoll 20
Breite 8
ET 40

Drauf sollen dann 245 oder 255 Reifen da bin ich mir noch unschlüssig.

Benötige ich dort noch eine Spurverbreiterung um es abschließen zumachen oder kann da noch was drauf?
Wollte dann mit allem gleich zu TÜV und nicht einzeln.

Danke für eure Hilfe
 

rg1072

Mitglied
Bei den Felgen sollten hinten noch 15mm gehen. Also 30mm/Achse. Hatte ich bei meinem auch mit den 245ziger Reifen. Vorn wird es eng. Vielleicht eine5mm Platte drunterstecken..
 

Timb2659

Mitglied
Hab nun gestern mal meine verschiedene Abnahmestellen in meiner Umgebung abgefahren. Und hab verschieden Antworten erhalten.

GTÜ: gemessen wird Senkrecht runter, Reifen und Felgen dürfen nicht weiter wie der Kotflügel überstehen. Neues EU Recht

TÜV SÜD: gleich wie GTÜ, mit der Zusatzinfo. Wäre mein Auto älter könnte man die Eintragung auf die Lauffläche messen.

Mein fMH: gleich wie GTÜ. Er sagte auch, selbst wenn ich einen finde der mir das so Einträgt wie bei Steini85 in Post #175 und ich in eine Kontrolle komme. Muss ich mit einer Strafe Rechnen. :confused:

Dekra: Gleich wie GTÜ

Euromaster: Auf die Lauffläche des Rades. Also wie bei Steini85 ;)

Stimmt nun die Aussage meines fMH? :confused:
Wenn mir der TÜV das einträgt muss ich mich doch darauf verlassen können das der weiß
was richtig ist?
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
GTÜ bei uns am Ort sagte vor einer Woche "Es wird auf die Lauffläche gemessen, die Stelle am Profil wo der Dreck beginnt sich abzuzeichnen....die Decke auf der Fahrbahn läuft"

Das ist ca. 4-6mm hinter dem Radius nach Innen gerechnet (roter Pfeil) und nicht an der Außenflanke.
Der Sachverständiger ist um die 30 Jahre alt.

Reifen Ansicht
 

karlipe

Mitglied
GTÜ: gemessen wird Senkrecht runter, Reifen und Felgen dürfen nicht weiter wie der Kotflügel überstehen. Neues EU Recht

Absolut richtig, aber gottseidank hat sich das noch nicht überall rumgesprochen....
Eibach beschreibt es im Anbauvideo genauso ;)

Nicht überstehen betrifft aber nicht den kompletten Bereich des Kotflügels, sondern nur einen definierten Bereich.

Radabdeckungen

Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.

Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht, dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann. Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden. Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:

1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder

Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig

Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."

vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden. 2. Radabdeckungen nach Richtlinie 78/549 EWG

Aufgaben: Schutz anderer Verkehrsteilnehmer vor aufgewirbelten Steinen, Schmutz, Eis, Schnee und Wasser. Gefahren mindern, die sich für Verkehrsteilnehmer mit sich drehenden Rädern ergeben. Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderungen: Fahrbereites Fahrzeug mit einem Insassen auf dem Vordersitz und bei Geradeausstellung der Vorderräder.

Ausführung: Karosserieteile, Kotflügel dauerhaft befestigt, jedoch insgesamt und in Teilen abnehmbar. Es darf aus mehreren Teilen bestehen, sofern zwischen den Einzelteilen oder innerhalb der Teile keine Lücke entsteht. Abmessungen: - In dem Teil, der durch die Radialebene 30° vor und 50° hinter der Radmitte gebildet wird, muss die Gesamtbreite der Abdeckung mindestens die Gesamtbreite des Reifens abdecken, nur Scheuerleisten und -rippen, Aufschriften und Verzierungen bleiben unberücksichtigt.

- Die hinteren Kanten der Abdeckungen dürfen nicht oberhalb einer horizontalen Ebene enden, die 150 mm über der Radmitte liegt, und der Schnittpunkt der hinteren Kante mit dieser Ebene muss innerhalb der Längsmittelebene des Reifens liegen.

(Quelle:Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.)

Das Bild dazu, bitte leicht anklicken ;)
 

Steini85

Mitglied
..Stimmt nun die Aussage meines fMH? :confused:
Wenn mir der TÜV das einträgt muss ich mich doch darauf verlassen können das der weiß
was richtig ist?

Grundsätzlich kann die Polizei alles und jede Eintragung anzweifeln. Was dann daraus wird zeigt die Untersuchung danach.

Bei meiner Kombi hab ich aber ehrlich gesagt keine Bedenken.


In deinem Fall hast du ja einen Prüfer gefunden der es dir abnimmt, also mir würde das reichen 😉


PS: Ingos Prüfer ist auch einer der "guten" - eigentlich nicht mehr korrekt was er sagt aber dem geneigten Zubehörfelgenfahrer sollte das nicht unrecht sein.
 

Timb2659

Mitglied
Ingos Prüfer ist leider etwas zu weit entfernt von mir. Ca. 800km :eek:
Heut hab ich noch kurz meine 20Zöller eintragen lassen und dann nochmals mit
einem Prüfer gesprochen. Der hat was von der 2% Regelung von Spurverbreiterungen
erwähnt. Das man das auch bei SCC nachschauen kann wenn man die Fahrzeugdaten
angegeben hat.
Auf dem Foto steht bei 2% VA:35 HA:35 :confused:
Heißt das soviel wie Max. ET35?

image.jpg
 

Stylight

Mitglied
Hey mein Vater fährt auch den CX-5 und ich weiß das die 40/50 ohne Probleme funktioniert!

Einige fahren auch auch mit 60 mm hinten, wie sieht es mit 50mm vorne aus ?

Klappt das auch??
 

Ingo

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.5 G AWD
Beim Facelift mit den 19" Faceliftfelgen, taugt die Eibach Messmethode schon mal nichts mehr.
Das Rad (Seitenflanke) steht bei den H&R 50/40 bereits jeweils gut 5mm raus.
Zur eigentlichen Lauffläche die relevant ist, ist ausreichend Luft auch in den Bereichen wo gemessen wird.
Bei 60mm a.d. Hinterachse ist es sicher grenz wertig, aber es soll ja großzügige Prüfer geben
 

EagleHunter

Mitglied
Hab heute bei der Dekra ohne Probleme die Eibachplatten eingetragen bekommen.
Der Prüfer hat nur von hinten die seite entlang geschaut und nichts nachgemessen oder so.
Den haben mehr die Gewindegänge interessiert die noch da waren zum befestigen.
30min und die Sache war durch.

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