@Tristan hat Dir ja die entsprechenden Links schon mitgeteilt.
Grundsätzlich gilt, dass die "Mobilitätsgarantie" für jeden Neuwagen für 12 Monate (bzw. KM nach Wartungsplan) gilt und danach mit jeder Wartung in einer Mazda-Werkstatt um den entsprechenden Zeitraum verlängert bzw. neu gewährt wird.
Fraglich bei Dir ist, warum Du die in Anspruch nehmen willst/musst, wenn es denn nicht Deine eigene Versicherung ist?
Hattest Du einen Unfall oder ein anderes schädigendes Ereignis, bei dem Du nicht verursachend bist? In dem Fall hat nämlich zunächst einmal die gegnerische Versicherung für einen Leihwagen (alternativ Nutzungsausfallentschädigung) für den Zeitraum der Instandsetzung zu sorgen (für die Dauer/Höhe gibt es allerdings unterschiedliche Regelungen/Rechtsprechungen).
Alles andere entnimmst Du bitte den von @Tristan mitgeteilten Quellen bzw. rufst da mal an (Nr. steht auch in den Links).
Achso, was Deine Nachfrage zu den Kosten angeht: die Mobilitätsgarantie/der Europa-Service kostet zunächst einmal nichts. Anders verhält es sich mit der Garantieverlängerung; diese ist kostenpflichtig.
Danke dir,
Ja war ein Unfall und wird über eine Unternehmensversicherung, die statt meiner privaten einspringt abgewickelt.
Ein Leihwagen etc, steht mir nicht zu und ich bin Geschädigter. Verursacher ist flüchtig.
Deswegen war noch die frage was das mit den 600EUR der Mobilitätsgarantie auf sich hat?
VG