Anhängerkupplung beim CX-5

tipe98

Mitglied
Dito Michel,
Rechtstipp: Abnehmbare Anhängerkupplung / Fahrradhecktragesystem auf Hängerkupplung
Eine Vorschrift, wonach bei Fahrten ohne Anhänger eine abnehmbare Anhängerkupplung auch abgenommen werden muss, besteht nicht. Die Kupplung muss lediglich dann abmontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, z.B. weil der Kupplungskopf ohne Anhängerbetrieb sonst das Kennzeichen verdecken würde.
Bei einem Auffahrunfall kann allerdings eine vorhandene Anhängerkupplung den Schaden am Fahrzeug des Geschädigten vergrößern. Wenn eine abnehmbare Anhängerkupplung nicht demontiert ist, könnte wegen einer Erhöhung der Betriebsgefahr ein Mitverschulden und damit eine Verringerung der Ansprüche angenommen werden. Dieser Einwand wurde jedoch bislang - soweit ersichtlich - noch nicht von den Gerichten entschieden.
Um beim unvorsichtigen Rückwärtsfahren nicht selbst einen gravierenden Eigen- und Fremdschaden zu verursachen, sollte eine abnehmbare Hängerkupplung außerhalb des Gespannbetriebes - trotz fehlender gesetzlicher Verpflichtung - entfernt werden.
Bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems auf Hängerkupplungen ist nach der StVZO eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere grundsätzlich erforderlich. Andernfalls droht bei der Verwendung eines Fahrrad-Hecktragesystems das Erlöschen der Betriebserlaubnis des Fahrzeugs.
In der Regel haben hochwertige Trägersysteme jedoch ein EG-BE (Europäische Betriebserlaubnis). Dann ist keine Eintragung in die Kfz-Papiere erforderlich.
Sofern durch ein Hecktragesystem für Fahrräder das amtliche Kennzeichen verdeckt wird, muss ein sog. Wiederholungskennzeichen angebracht werden. Dieses muss hinsichtlich Festigkeit und Lesbarkeit normgerecht wie das Originalkennzeichen sein.
Nicht erforderlich ist allerdings, dass auf dem Wiederholungskennzeichen eine Prüfplakette angebracht wird, sofern diese im ruhenden Verkehr ohne größere Mühen auf dem Originalkennzeichen lesbar ist.

ADAC, Juristische Zentrale
 

Edel

Mitglied
Ein weiteres Problem ist der sehr geringe Abstand der AHK zum Endtopf. Da weiss ich allerdings nicht, ob das bei anderen Kupplungen oder bei dem Diesel anders ist, müssten sich andere Forumsmitglieder mal zu äußern.

Ich habe ne feste AHK. Und ich hatte da Problem auch mit dem abstand zum Endtopft.
Nach langem hin und her mit mein Kfzler des vertrauens haben wir ein abstand von 5mm erreicht. Und der ist ausreichend.
Kosten AHK + Einbau 470€

LG von der Donau

PS. Die feste AHK wäre auch zum abnehmen man muss nur zwei Bolzen lösen.
Reicht wenn man zwei 19 Schlüssel im Auto hat.
 

diRkrs

Mitglied
Hallo,

Hat in letzter Zeit noch wer beim Mazda Händler die original abnehmbare AHK verbauen lassen und könnte mir den Kurs dafür nennen?
 

Mortifyer

Mitglied
Hat irgendwer eine originale abnehmbare AHk in verbindung mit einer 25mm eibach tieferlegung verbaut? Oder kann mir sagen wie hoch der kugelkopf original vom Boden weg ist? Brauche die AHK nur für den Fahrradträger.....
 

bigi1983

Moderator
Teammitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
@Mortifyer - suchen ist nicht Deine Stärke, nicht:p

Wenn Du in der SuFu "Anhängerkupplung Tieferlegung" eingibts, kommt nur ein Ergebnis zurück und zwar:

http://www.cx5-forum.de/f4/tieferlegung-anh%E4ngerkupplung-3351.html



Ich brauche meine AHK auch nur für den Fahrradträger. Trotzdem habe ich die Idee mit der Tieferlegung schon man "vergessen" weil es ziemlich unklar ist wie/ob die Eintragung danach funktioniert.


Gruß,
BIGI
 

Mortifyer

Mitglied
Doch, wohl 😋
Den Thread habe ich gefunden nur stehen da auch keine Maße :)
Nun ja ich werd jetzt einfach die Federn einbauen lassen, mit der spurverbreiterung eintragen lassen und danach erst die AHK. Und dann werde ich versuchen die AHK eintragen zu lassen ohne die Federn zu erwähnen. Heut zu tage gibts ja eh nur noch so einen zettel...
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
zu den Maßen

Gemäß Richtlinie 94/20/EG (Seite 57) soll die Mittelachse des AHK-Kugelkopfes bei zulässigem Gesamtgewicht (!) zwischen 350 und 420mm über OKF liegen.

Ich habe gerade mal bei meinem CX-5 im unbelasteten Zustand (Leergewicht) und mit Standardfahrwerk nachgemessen (starre AHK von MVG).
Die Mitte des Kugelkopfes ist bei ca. 475mm über OKF. Die tiefste Stellen sind die UK der Anschlußdose und der Ösen für das Abreißseil bei ca. 300mm über OKF.
 
G

Gelöschtes Mitglied 907

Guest
Mal interessehalber nachgefragt, warum willst du deine AHK eintragen lassen? Solange die AHK ein E-Zeichen hat und somit in der EU zugelassen ist, ist keine Eintragung erforderlich. Daher würde ich an deiner Stelle erst die Federn einbauen und abnehmen lassen und dann die AHK ran, somit sollte es da keine Probleme geben. :cool:

Auszug aus Wikipedia zu den Zulassungsbestimmungen
Zulassungsbestimmungen[Bearbeiten]
In Deutschland muss eine nachträglich angebrachte Anhängerkupplung, die keine EU-Zulassung hat, von einem amtlich anerkannten Sachverständigen überprüft und abgenommen werden.

Ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Punkt 22 (Bemerkungen und Ausnahmen) ww. AHK lt. EGTG/ABE vermerkt, (amtliche Abkürzung für wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung oder mit Allgemeiner Betriebserlaubnis) ist das Fahrzeug für den Anbau einer abnahmefreien Anhängerkupplung mit EU-Zulassung vorgesehen.

Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 StVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:

Die Anhängerkupplung muss über eine EU-Zulassung verfügen (Prüfzeichen mit e beginnend). Das E-Prüfzeichen sagt aus, dass das entsprechende technische Bauteil innerhalb der EU zugelassen ist, eine weitere Prüfung des Anbaus ist dann nicht erforderlich.
Einrichtungen ohne EU-Zulassung oder E-Prüfzeichen müssen nach Anbau durch eine Überwachungsorganisation (ÜO wie FKÜ, KÜS, GTÜ) oder der technischen Prüfstelle (TP wie DEKRA oder TÜV) geprüft werden. Dabei wird der korrekte Anbau der Teile und die Einhaltung der damit eventuell verbundenen Auflagen kontrolliert und nach bestandener Prüfung ein Teilegutachten (TGA) erstellt.
Sofern die Einrichtung nicht mit Hilfe der allgemeine Betriebserlaubnis, der EG-Betriebserlaubnis oder dem Teilegutachten durch die Zulassungsbehörden in die Fahrzeugpapiere eingetragen worden ist, muss das Schriftstück während dem Führen bzw. Fahren des Kfz oder Krads mitgeführt werden.
Die zulässige Anhängelast ist anhand des so genannten D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 907

Guest
Auch da brauchst du normalerweise nicht zum TÜV damit. Du musst lediglich von beiden die ABE oder die Einbauanleitung immer mitführen wo daraus hervorgeht das die jeweiligen Anbauteile (AHK und Fahrradträger) einzeln geprüft und in der EU zugelassen sind (E-Zeichen).
 

siggi

Mitglied
aber kann dann nicht beim nächsten Tüv der Tüver Probleme machen wenn in der ABE der Ahk steht "nix mit Fahrwerk"??
der sieht ja, dass dort andere Federn drin sind...und die Ahk wird er ja auch erkennen...
 

Spiller

Mitglied
Also mir hat noch kein TÜV, Polizei oder irgendwer irgendwelche Probleme wegen einer Anhängerkupplung gemacht. Mein damaliger Audi A4 lag mit dem Gewindefahrwerk fast am Boden auf. Auch da war eine Anhängerkupplung dran und hat niemanden interessiert.

Ich glaube manche hier sind einfach nur ein wenig zu übervorsichtig. ;)
 
G

Gelöschtes Mitglied 907

Guest
aber kann dann nicht beim nächsten Tüv der Tüver Probleme machen wenn in der ABE der Ahk steht "nix mit Fahrwerk"??
der sieht ja, dass dort andere Federn drin sind...und die Ahk wird er ja auch erkennen...

Rein theoretisch könnte es zu Problemen kommen, glaube ich aber nicht.
Ich kann mir nicht vorstellen das zur regelmäßigen TÜV-Abnahme der Herr sich alle bereits eingetragen Sachen nochmals akribisch durchliest um eventuelle Änderungen zu finden. Er wird nur gucken ob alle Papiere vorhanden sind und das wars.
 

siggi

Mitglied
naja der weiß auch was bei Ahk's mit bei steht...da muss er sich nicht alles jedesmal durcharbeiten...
sicher...es muss nicht sein, dass es da Probleme gibt...es KANN aber
 
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