Anhängerkupplung beim CX-5

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Das ist die Original-Mazda-AHK, wie auf dem letzten Bild zu erkennen. Leider scheint der Ausschnitt vom Lehrling gemacht worden zu sein; keine Ahnung, warum der auf der rechten Seite soooo groß werden musste.
Jedenfalls ist damit bewiesen, dass auch bei der Original-Mazda-AHK ein Ausschnitt notwendig ist.
Danke für die Bilder.
 

Dj-Bierbauch

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Okay, danke für die info ;)

Wenn ich die Montage des kugelkopfes richtig in Erinnerung habe ist der Ausschnitt So Groß um besser an das Schloss und das rad zu kommen, welches recht hoch hängt meine ich ;)

Gesendet von meinem GT-N7000 mit Tapatalk 2
 

Antihero

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Wenn ich mir die Bilder so anschaue weiß ich wieso ichs lieber selber montieren will...
Ich brauch dann vielleicht 2h länger, aber dafür siehts dann auch um Welten besser aus. (auch wenns im "unsichtbaren" Bereich ist)

Die Mechs scheinen im Werkzeug nichtmal ne Feile zu haben. :(
 

backzero

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Ausschnitt in der Heckstoßstange

Hallo,

ich habe die AHK (abnehmbar) von MVG verbaut. Der Ausschnitt in der Stoßstange soll lt. Montageanleitung 8 cm in der Fahrzeugbreite und 2 cm in der Tiefe sein.

Ich habe den Ausschnitt bei der Montage allerdings kleiner gewählt. Es müssten so um die 6 cm Breite und 2 cm Tiefe sein. Kann ich bei Bedarf ja mal nachmessen.

Zur Info: Auf der Internetseite von MVG lässt sich die Montageanleitung und der Verkabelungsplan als PDF herunterladen. :)

Gruss
Rainer
 

GT Speedster

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Sooooo, AHK ist angebaut. War das eine Fummelei. Ich habe den ESD und die Heckschürtze nicht abgeschraubt. Bis jetzt habe ich nur minimale Einschnitte gemacht. Ich mach da mal nach Fertigstellung ein Bild.

Elektro habe ich begonnen. Morgen dann der Rest. Bei der Durchführung spinnen die doch. @amivanfan Du hast doch auch eine andere Durchführung genommen, oder? Gerade nach unten und nicht in Richtung Heckschürtze. Sehe ich mir morgen Früh genauer an.

Eine Frage habe ich noch: EinKabel in der Anleitung muß man durchschneiden. In der Oris-Anleitung ist Blau genannt. Das wäre doch dann das Blau/Silberne wie in Deiner Anleitung.
Dann geht das Rot/Gelbe Kabelzum Stecker und Grau wird mit dem Kabel zur Lampe verbunden. Richtig? Könnte das mal einer kontrollieren?

Und noch ein Problem. Batterie ist abgeklemmt und den Kofferraumdeckel habe ich geschlossen. Und nu! Kann ich den von Innen öffnen?
 
Zuletzt bearbeitet:

AmiVanFan

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@GT Speedster

- Kabeldurchführung: hab´ die große Gummitülle nach unten genommen (siehe Bild 03 in der HowTo-pdf), alles andere wird Quälerei

-Kabel durchschneiden: Lage der Leitung am Stecker mit Bild 10 aus der Anleitung vergleichen. Es ist die hellblaue Leitung mit 2 Silberstreifen. In den Mazda-Schaltplänen wird nicht zwischen hell- und dunkelblau unterschieden; es gibt nur blau. Und auch die Silberstreifen auf den Leitungen sind nirgends erwähnt. Die Info gab es nur in der E-Satz-Anleitung von MVG.
Welche Farben die anzuschließenden Leitungen haben, ist bei den E-Satz-Anbietern unterschiedlich!!! Bei mir (Jaeger) war es z.B. ´grau/gelb´ an die Steckerseite und ´grau/blau´ an die Kabelbaumseite. Laut der Original-Mazda-Anleitung kommt das ´rot/gelbe´ an die Steckerseite (vom Schalter) und das ´graue´ an die Kabelbaumseite (zur Leuchte).

- Kofferraumöffnung: das ist mir auch passiert :mad: - ohne Spannung keine Öffnung. Hab´s aber rechtzeitig bemerkt und den Minuspol nochmal darufgelegt, um die Heckklappe zu öffnen ;).
Solange Du noch nichts angeschlossen hast, Batterie nochmal kurzzeitig dafür anklemmen.
 

Oetzi

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Anhängerkupplung 20% Rabatt

Bei Bertelshofer.com ( Nähe Ingoldstadt ) gibt es bis Ende Mai 20% Rabatt mit dem Gutscheincode "Fruehling2013", einzutragen im Feld im Warenkorb. Die gesteckte AHK von Westfalia kostet danach 265,50 €, die starre Ausführung von Hook 121,50 €.Der E-Satz 13 polig von Jaeger kostet 51,43. Vsdkosten für die Kupplung sind 9,50 €. Unter der Beschreibung/Menüpunkt der gesteckten als auch der starren AHK "passende Fahrzeuge" ist allerdings der 2,2D 175 AWD nicht aufgeführt. Auch beziehen sich die Ausführungen nur auf das Modell KE und nicht und/auch GH. Ggf sollte man bei Interesse nachfragen. Interessant an der Westfalia ggü der Orginal Oris AHK ist mE die höhere Anhängelast von 2100 kg und die höhere Stützlast von 100 kg. Gerade die 12 kg höhere Stürzlast kann bei der Nutzung eines Fahrradträger mit mehreren Rädern vorteilhaft sein.

Gruss Ötzi
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Stützlast

Das mit der Stützlast ist mir leider noch nicht ganz klar.
Laut Fahrzeugpapieren hat der CX-5 ja 88kg eingetragen. Die AHK ist für 100kg ausgelegt.

Müssten dann nicht die Papiere geändert werden, wenn man die 100kg ausreizen will ?
IMHO ist die Stützlast fahrzeugbedingt. Meine AHK von MVG ist auch für eine max. Stützlast von 100kg ausgelegt. Allerdings lag für den CX-5 ein Aufkleber bei mit der Stützlast 88kg.
 

Oetzi

Mitglied
Stützlast

Hallo AmiVanFan, leider habe ich ja mein Fahrzeug noch nicht, deswegen kann ich nicht in die ZulII reinsehen. Vielleicht kann hier ein "Experte" die Situation klären.

gruss oetzi
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Stützlast

ok. die Google-Suche und ein Blick in die StVZO geben da Aufklärung ;)

[FONT=Arial, Helvetica, sans-serif]§ 44 Abs. 3 StVZO
...
[/FONT](3) Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen; sie braucht jedoch nicht mehr als 25 kg zu betragen. Die technisch zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs ist vom Hersteller festzulegen; sie darf – ausgenommen bei Krafträdern – nicht geringer als 25 kg sein. Bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t darf die vom ziehenden Fahrzeug aufzunehmende Mindeststützlast nicht weniger als 4 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Anhängers betragen, sie braucht jedoch nicht mehr als 500 kg zu betragen. Die maximal zulässige Stützlast darf bei diesen Anhängern – ausgenommen bei Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern), die für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind (§ 58) und land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten – höchstens 15 Prozent des tatsächlichen Gesamtgewichts des Starrdeichselanhängers (einschließlich Zentralachsanhängers), aber nicht mehr als 2,00 t betragen. Bei allen Starrdeichselanhängern (einschließlich Zentralachsanhängern) darf weder die für die Anhängekupplung oder die Zugeinrichtung noch die vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebene Stützlast überschritten werden.
Also gelten die 88kg, sofern am Anhänger nicht noch eine geringere Stützlast angegeben ist. Wäre eventuell noch zu klären, ob das auch für Fahrrad-Lastenträger gilt, da sich der Text ja auf Anhänger bezieht...

(siehe auch: Anhänger Stützlast und Anhängelast bei Anhänger Zugfahrzeug )
 

AmiVanFan

Moderator
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Stützlast bei Lastenträger

So, ich habe nochmal bezüglich der Stützlast im Zusammenhang mit Fahrrad-Kupplungsträgern recherchiert und bei Rameder dies hier gefunden:

Was ist beim Kauf eines Fahrradträgers für die Anhängerkupplung zu beachten?

Hier ist zu prüfen über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt und welche Mindeststützlast bzw. welcher D-Wert für die Montage des Fahrradträgers erforderlich ist. Diese Daten finden Sie in unserem Onlineshop unter den Artikeldetails. Bitte beachten Sie auch das Eigengewicht des Fahrradträgers. Um zu errechnen wie schwer die Fahrräder maximal sein dürfen, müssen Sie das Eigengewicht des Fahrradträgers von der Stützlast der Anhängerkupplung abziehen. Mit dem Ergebnis darf der Fahrradträger dann maximal belastet werden.
Demnach scheint es so, das in diesem Fall die 100kg der AHK angesetzt werden können.
Die Stützlastangabe für das Zugfahrzeug (88kg) scheint dafür nicht relevant zu sein.

(Quelle: Rameder / Fachbegriffe Anhängerkupplung)
 

q50_treiber

Mitglied
@AmiVan: Hallo, es gilt immer der kleinere Wert.
Bei mir CX-5 88kg, Wohnwagen 75kg = 75 kg
Bei Dir umgekehrt. Ob Du die AHK auflasten kannst würde ich zuerst beim Hersteller anfragen.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Ja, das mit dem kleineren Wert ist schon klar (Gespann Zugfahrzeug - Wowa).

Ich habe aber das Problem mit der Einordnung der zulässigen Stützlast der AHK (100kg) zur Stützlast des Zugfahrzeuges (88kg). Die AHK braucht ja nicht aufgelastet werden, die hat schon den größeren Wert (100kg)
Laut StVZO gilt der kleinerer Wert der Stützlast von Zugfahrzeug, AHK und Anhänger - auch klar.

Da sich die StVZO in der Stützlastfrage ausdrücklich auf den Fall "Anhängerbetrieb" bezieht, ist die Frage offen, wie im Fall "Fahrrad-Kupplungsträger" die Stützlast festzulegen ist. Da habe ich erstmal die Info von Rameder als Anhaltspunkt. Auf der sicheren Seite ist man, wenn nur die 88kg des Zugfahrzeugs angesetzt werden. Aber die AHK kann ja 100kg vertragen (und mehr).
 

Sauerland100

Mitglied
@AmiVanFan
Meine ALKO ANTISCHLINGERKUPPLUNG,AKS hat eine Stützlast von 100 kg.
Der CX5 hat eine von 88 kg, somit darf ich auch nur maximal 88 kg Stützlast auf der AHK haben.

Ich stelle immer eine Wage unter das Zugmaul und lasse dann den WW (auf Höhe der AHK) ab.

Nachtrag: Das Gesamtgewicht bei einem Fahrradträger darf die 88 kg auch nicht überschreiten. Du musst Träger und Fahrräder addieren.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Ja. ebenfalls klar.

Jetzt nochmal das Problem ausführlich:

(1) Das Zugfahrzeug hat eine herstellerseitig vorgegebene Stützlast, in diesem Fall CX-5 mit 88kg.
(2) Der Anhänger hat eine herstellerseitig angegebene max. Stützlast an der Deichsel (xx kg)
(3) Die AHK für den CX-5 hat eine bauartbedingte max. zul. Stützlast, die der AHK-Hersteller angibt (in diesem Fall 100kg)

Im Falle des Gespann- bzw. Hängerbetrieb regelt das die StVZO §44 Abs.3: der kleinere Wert der Stützlast von (1), (2) und (3) ist ausschlaggebend. Soweit ist alles klar.

Nun regelt der StVZO §44 nur den Fall "Hängerbetrieb", nicht jedoch den Fall "kein Hänger dran, sondern z.B. ein Fahrrad-Kupplungsträger".
Sicher wird es nur gaaanz wenige Kupplungsträgersysteme geben, die für wesentlich mehr als z.B. 60 kg Last zugelassen sind (meiner z.B. für 15kg Eigenlast + 45 kg Zuladung).

Warum gibt der Hersteller der AHK (MVG, Westfalia etc.) eine höhere zulässige Stützlast für die AHK (nicht das Zugfahrzeug!!!) an ? Was hätte das für einen Sinn ?

Allzumal Rameder als Kupplungsspezialist schreibt:
"...ist zu prüfen über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt ..."
Sonst hätten die schreiben müssen: "...welche Stützlast das Fahrzeug verfügt". Das sind zwei verschiedene Dinge!

PS: ich werde mal Rameder anmailen zu der Frage.
 

Sauerland100

Mitglied
Warum gibt der Hersteller der AHK (MVG, Westfalia etc.) eine höhere zulässige Stützlast für die AHK (nicht das Zugfahrzeug!!!) an ? Was hätte das für einen Sinn ?

Ich vermute jetzt mal: Damit sie auch in andere Fahrzeuge eingesetzt werden können.

Als der CX5 auf den Markt kommen sollte, war auch erst von 100 kg Stützlast die Rede und als er dann raus kam, waren es nur noch 88 kg.
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Ja, könnte vielleicht sein.

Wegen der Unklarheit habe ich jetzt Rameder angemailt. Mal sehen, was für eine Antwort kommt:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Bezug auf die Stützlast bei Verwendung eines Fahrrad-Kupplungsträgers bitte ich um Ihre fachliche Meinung zu folgender Problemstellung:

Laut StVZO §44 Abs. 3 gilt für den "Anhänger-Betrieb" am PKW, das der jeweils kleinere Wert der Stützlast von (1) Zugfahrzeug, (2) AHK und (3) Anhänger nicht überschritten werden darf. Soweit ist das alles klar.

Der §44 regelt jedoch m.E. nicht den Fall "Kupplungsträger" am PKW, d.h. den Betrieb ohne Anhänger.

Auf Ihrer Webseite "Fachbegriffe" unter der FAQ "Was ist beim Kauf eines Fahrradträgers für die Anhängerkupplung zu beachten?" schreiben Sie, ".. .ist zu prüfen über welche Stützlast die Anhängerkupplung verfügt..."

Wenn die herstellerseitig angegebene max. zul. Stützlast (2) der AHK (in diesem Fall 100kg, MVG starr #103606-10207-1) beträgt, das Fahrzeug herstellerseitig jedoch nur eine Stützlast (1) von 88kg hat (Mazda CX-5 2.2D 129kW AWD), würde demnach die fahrzeugseitige Stützlast überschritten (sofern es die zulässige Belastung des Kupplungsträgersystems hergeben sollte).

Ist dies zulässig, oder müsste es dann in der Antwort zur FAQ nicht heißen ". .ist zu prüfen über welche Stützlast das Fahrzeug verfügt..." ?
Oder sogar: ". .ist zu prüfen über welche Stützlast das Fahrzeug und die AHK verfügen. Nur der kleinere Wert ist zulässig..." ?
Die Stützlast von Fahrzeug und AHK sind ja zwei verschiedene Dinge.
Welchen Sinn hätte andererseits eine höhere Stützlast der (fahrzeugspezifischen) AHK als die zul. Stützlast des Fahrzeugs ?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.

Mit freundlichen Grüßen
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Hier die Rückinfo von Rameder:

...Sie können bei Ihrem Fahrzeug ausschließlich die Stützlast von 88 kg nutzen, da immer der kleiner Wert genutzt werden darf...


Damit ist der "Vorteil" einer erhöhten Stützlast der AHK von 100kg sinnfrei...
 

qnick

Mitglied
Hallo,

in unserem speziellen Fall ist die Angabe mit den 100 KG vielleicht nicht sinnvoll, allgemein aber schon.

Da MVG den gleichen Zughaken samt zugehöriger Aufnahme bei AHK's für unterschiedliche Kfz-Typen einsetzt, können die 100 KG bei einer AHK für ein anderes Modell durchaus zum Tragen kommen.

Ich hab derzeit noch einen M6 mit MVG-AHK und weiß sicher, dass der Zughaken auch für andere Modelle zum Einsatz kommt. Der Rest der AHK ist natürlich fahrzeugspezifisch.

hth, qnick
 
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