Thema Waschstraße
Liebe Community,
mit großem Interesse habe ich die Beiträge dieses threads gelesen. Leider erst heute, denn ich hatte bereits am 27.12.2017 an meinem ca. 4 Monate „alten“ CX5 KF einen solche Schaden, wie er im thread (oder dem verwandten thread) bereits ausführlich beschrieben wurde. Ich habe damals 1 Tag vor der Abreise in den Urlaub eine Waschstraße – keine Portalwaschanlage – aufgesucht, mein Wagen wurde tatsächlich ca. 5 – 7 cm durch die horizontale Bürste aus der Federung gehoben, die in dieser Phase blockierte, die komplette Anlage schaltete jedoch nicht ab. Der Schaden wurde von mir sofort beim Bedienpersonal reklamiert und nach den dortigen Gepflogenheiten ein entsprechendes Protokoll aufgenommen mit der Bitte meinerseits, dass der Betreiber wegen der kurzen Zeit bis zu meiner Abreise zeitnah Kontakt mit mir aufnehmen möge zwecks Begutachtung durch einen Sachverständigen, etc. Dies erfolgte allerdings nicht in der zugesagten Form, so dass ich am Folgetag einen Fachanwalt für Verkehrsrecht kontaktierte mit der Fragestellung, ob es mit der weiteren Abwicklung der Angelegenheit Zeit bis nach meiner Rückkehr 8 Tage später habe. Davon riet mir der Jurist jedoch dringend ab, da es bei solchen Waschanlagen-Schäden mit der Regulierung umso schwieriger würde, je mehr Zeit zwischen dem Schadensereignis und dem weiteren Ablauf z. B. in Form der Begutachtung läge. Ich habe ihn sodann mit der Wahrnehmung meiner Interessen beauftragt. Die aufgehebelte Blendleiste vor der Motorhaube habe ich selbstverständlich nach Anfertigen diverser Beweisfotos noch am Schadenstag selbst von meinem fMh fachgerecht entfernen lassen, um möglichen weiteren Schäden an meinem CX5 oder sogar weiteren Verkehrsteilnehmern vorzubeugen.
Nun mag es dem einen vielleicht als nicht angemessen erscheinen, sofort einen Anwalt einzuschalten, im Endeffekt hatte es sich jedoch zunächst als sinnvoll und leider auch notwendig erwiesen. Denn die Haftpflicht-Versicherung des Waschanlagen-Betreibers – inzwischen auch durch eine Kanzlei u. a. für Versicherungs-Recht vertreten - lehnt eine Regulierung meines Schadens kategorisch ab, so dass die Angelegenheit inzwischen zur Verhandlung vor Gericht ansteht. Unter Umständen kann/muss dazu auch noch ein Sachverständigen-Gutachten eingeholt werden, ein interessanter Aspekt m. E., der auch Klärung der Frage, ob bauartbedingter Fehler am CX5 oder an der Waschstraße, beitragen kann. Weitere Details kann ich natürlich wegen des schwebenden Verfahrens nicht nennen.
Durch einen absoluten Zufall erfuhr ich nun heute, dass dieser Umstand meinem Fahrzeughersteller bereits hinlänglich bekannt ist, was dazu geführt hat, dass zwischen ihm und dem Fachverband für die gewerbliche Autowäsche in Deutschland BTG eine Vereinbarung in Form einer Kulanzregelung mit Kostenübernahme durch Mazda getroffen worden ist. Besonders bemerkenswert finde ich in diesem Zusammenhang, dass der Konzern 1. seine Händler nicht darüber informiert, dass beim neuen CX5 KF solche Schäden häufiger (d. h. mehr als 5 pro anno!) auftreten können, und dem daraus resultierenden Hinweis zur kritischen Auswahl der Waschanlage, sowie 2. im Falle eines bereits eingetretenen Schadens diese Kulanzregelung greift. Hätte ich davon gewusst, hätte ich den Weg über den Mazda-Kunden-Service und nicht über einen Anwalt gewählt, was für mich mit deutlich weniger Zeit- und insgesamt auch finanziellem Aufwand verbunden gewesen wäre.
Abschließend : Aus juristischen Gründen kann es im Schadensfall bei der gewerblichen Autowäsche deutlich weniger schwierig sein, wenn man eine Portalwaschanlage benutzt hat, da nur in einer echten Waschstraße die Einflussnahme des im Fahrzeug verbleibenden Fahrers durch Lenken, Bremsen, Beschleunigen, etc. auf das Eintreten des Schadenereignisses möglich ist. Der gewöhnlich außerhalb des stillstehenden Wagens wartende Fahrer bei einer Portalwaschanlage ist da im wahrsten Sinne des Wortes „außen vor“. Das wusste ich bis dato auch nicht !
Ich werde nach Abschluss der Angelegenheit – so oder so – berichten!
Mit freundlichen Grüßen und Wünschen zu einer stets guten Fahrt mit einem sauberen CX5 ;-)
Gasmann