Was habt ihr heute am CX-5 gemacht?

Amscmich

Mitglied
Danke für die Tipps. Hatte es auch schon mit WD40 probiert. Aber die beste Lösung ist für mich jetzt, dass man gar nichts mehr aufkleben muss. :)

Es braucht überhaupt keine Chemie - die Vignette in Österreich ist mit wasserlöslichen Kleber versehen. Also abziehen und mit kaltem Wasser anlösen, dann wegwischen. Habe auch einige Jahre alles mögliche und unmögliche ausprobiert.
 

Folice

Mitglied
...und dieses "Wissen" hast Du woher? Der Umstand würde dann ja auch die Schadstoffplakette betreffen.

Die hatte ich im Post zuvor auch vom Verbot ausgenommen, genau wie die Vignette.

Ich hab mein wissen daher, dass ich Folierer bin und unsere Folienlieferanten etc darauf hinweisen. Sowie auf Seminaren und Gruppen bei denen sowas häufig zur Sprache kommt.

Da ich meist nur mit Handy unterwegs bin ist die Auflösung nicht so toll.

20181107_170108.jpg

Letzlich werden die Wenigsten darauf achten...da schon immer 10% der Scheibe ok waren.
Da die Polizei und der TÜV mittlerweile jetzt auch Tönungen genauer unter die Lupe nehmen hier bei uns achtet man halt drauf.
 

arminCX5

Mitglied
@mecki

Danke, die neue Möglichkeit hatte ich vergessen. Bin aber konservativ. Zum Ablösen der Vignette(einmal im Jahr)verwende ich den Ma zda-Schaber und danach ein spezielles Spray für(gegen) Klebstoffreste. Gibt aber auch Spüli oder Fensterreiniger usw., jeder, wie er meint.
Gruß aus Kärnten
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Sollte man das Thema mit den Windschutzscheibenaufklebern nicht in einem separaten Thread diskutieren?

Gesendet von meinem Lenovo YT3-X50F mit Tapatalk
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
@Folice,

ich hab' in den entsprechenden Rechtsnormen (FZV, StVO, BKat) keine expliziten Hinweise auf ein generelles Verbot von kleineren Aufklebern auf der Windschutzscheibe finden können, sofern nicht die sonstigen Pflichten des Fahrzeugführers verletzt werden (damit ist dann das Anbringen von Aufklebern im direkten Sichtbereich gemeint).

Ich vermute Dein Zitat aus der Quelle "bußgeldkatalog.org", welche keine amtliche Website ist. Gleichwohl entnehme ich dieser Site den Hinweis
Auf der Windschutzscheibe sind Aufkleber nicht zulässig, wenn diese größer als 0,1 m² sind und sich im direkten Sichtfeld befinden! Eine Ausnahme gilt hier nur für die gesetzlich vorgeschriebenen Sticker wie Umweltplakette und Vignetten.

Diese Info wird vmtl. auf u.U. erfolgten Urteilen basieren (ich möchte jetzt nicht wirklich stundenlang danach suchen). Wichtig ist hier wohl die Angabe 0,1 m². Sollte mich mein mathematisches Verständnis nicht ganz verlassen haben, ist dies eine Größe von 10*10 cm (und anderen Alternativen). Die elektronische Parkscheibe von @teamg3 dürfte dieses Maß, so schätze ich, nicht weit überschreiten.

Darüber hinaus wäre es ohnehin nur dann buß- bzw. verwarngeldbewährt, wenn eine Sichtbehinderung bestehen würde. Und nur dann.

Ich denke, dass hier im Bezug auf die elektronische Parkscheibe, Lichttestaufkleber der Verkehrswacht, Mitgliedssticker von Gewerkschaften/Automobilverbänden usw. heißer gekocht, als gegessen wird.

Gruß
 
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cimbo

Mitglied
10cm x 10cm = 100cm2= 1 dm2 = 0,01m2

somit sind 0,1m2 = 100cm x 10 cm!

sorry AuD ;)

und danach hab ich mich auch etwas orientiert wo ich mein Sonnenblendstreifen angebracht habe... Die Frontscheibe ist ca 1,40m breit glaube ich war das...

bei einem Audi der daneben stand war sogar extra eine Markierung auf der Frontscheibe für die maximal zulässige Breite von Sonnenblendstreifen (wurde mir erklärt), bei meinem CX-5 nicht....
 

TeamGJ

Mitglied
Die elektronische Parkscheibe von @teamg3 dürfte dieses Maß, so schätze ich, nicht weit überschreiten.
Danke für Deine Recherche. :)
Die Parkscheibe ist auch ganz rechts unten direkt über der grünen Plakette auf der Beifahrer Seite. Da ist gar keine Sichtbehinderung. Ich gehe jetzt davon aus, dass es daher nicht unter dieser Regelung fällt.
 

Folice

Mitglied
Gegen die kleinen Plaketten etc. wird auch weiterhin niemand was sagen, jedoch bei größeren Schriftzügen wird es dann wieder relativ. Wenn man ganz kleinkarriert ist, stellt man mathematische Berechnungen an und rechnet die Zwischenräume der Buchstaben etc wieder raus :D
Letzlich ist das Sichtfeld des Fahrers doch nur ca. A4 wenn ich mich recht entsinne. Demnach kann man ja die Beifahrerseite schon schräg rüber kleben.

Wo kein Richter, da kein Kläger. Wir wurden vom Folienhersteller drauf hingewiesen...rückleuchten tönen etc. ist auch verboten. Heißt ja nicht das es niemand macht :rolleyes:

Bei Tönungsfolie, auch auf der Frontscheibe muss aber drauf geachtet werden das die aufgeprägte Nummer sichtbar ist, damit die ABE zugeordnet werden kann.

Edit: Winterreifen aufziehen lassen :( ich vermisse den Sommer jetzt schon
 
Zuletzt bearbeitet:
Heute
4 x Winterkompletträder (à 271,-€, netto)
4 x Räderwechsel
1 Satz Einlagerung

1348,- €
======

1 Kaffee getrunken mit meinem Verkäufer geplauscht, 20 Minuten später wieder auf der Straße.
Läuft!
;)
 

Fraenk

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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Den Brodit ProClip m. flexiblen Gerätehalter eingebaut. Keine Beeinträchtigung der Sicht aufs Display, wenn das Smartphone im Halter steckt.
Das Ladekabel zum Handschuhfach wird später verlegt und später mit dem USB-Kabel verbunden.
a8f2c5d40b3c4ae1f799effbee3faa40.jpg


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Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
Denkfehler, mit dem Rechnen hast du es nicht so.....271€ netto
1348 € brutto
Dann komm ich auf 58 € für Wechsel und Einlagerung.
So versteh ich das.

Naja, netto habe ich wohl in Anbetracht der Höhe überlesen oder ganz einfach, da Smartphone, nicht wahrgenommen. Dann ok.:p
 

Fraenk

Plus Mitglied
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2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
@Regloh: Das ist korrekt benötige ich auch nicht. Habe meine Mucke ohnehin als MP3 auf einen Stick und sobald AA eingebaut ist spielt der Rocket Player die MP3’s ab.

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