Warum sollte das keine ECE-Kennzeichnung sein? Dazu mal die einschlägigen Regelungen zur Kennzeichnung durchlesen, z.B. die ECE-Regelung Nr. 4 "
Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern" (dort insbesondere auch die Abschnitte 3 und 4) durchlesen >>
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L-00 E4 4405 Vinstar CE 12V 18LED
L = Kennbuchstabe für Kennzeichenbeleuchtung
00 = Ziffern für die letztgültige Änderung der betreffenden ECE-Regelung
E4 = Kennzahl des Landes, in dem die Genehmigung erteilt wurde (hier Niederlande)
4405 = Genehmigungsnummer
Vinstar = Fabrik- oder Handelsmarke des Antragstellers
CE = möglicherweise noch Teil der Fabrik- und Handelsmarke oder das CE-Kennzeichen (dazu müsste man sich das Original sehen, da es beim CE-Kennzeichen auf die genaue Form ankommt; eigentlich ist ein separates CE-Kennzeichen hier nicht notwendig)
12V = Nennspannung des Lichtquellenmoduls
18LED = möglicherweise der Identifizierungscode des Lichtquellenmoduls (?) (auswechselbare Lichtquellenmodule müssten zusätzlich die Kennzeichnung "MD" haben)
Wenn die Kennzeichnung eingeprägt ist und nicht nur aufgedruckt oder -geklebt, besteht erst einmal kein Grund zur Annahme, dass da etwas nicht in Ordnung sei. Anhand der Genehmigungsnummer und der Fabrik- oder Handelsmarke sollte der prüfende Beamte schnell einen Abgleich durchführen können.
Sicher ist es gerade bei den Produkten vom China-Mann möglich, dass dort etwas gefälscht wurde. Aber das müssen die Beamten dann auch nachweisen und nicht nur behaupten.