Ich habe es mal ausprobiert, also den Verriegelungsknopf bei geöffneter Türe gedrückt, es "piept" zwar ähnlich hektisch (8 kurze Töne), aber weniger laut und kürzer, als beim von mir geschildertem Vorkommnis.Hast Du vielleicht auf den schwarzen Knopf am Türöffner aus Versehen gedrückt beim Öffnen (passiert mir manchmal aus Gewohnheit). Dann piept er.
Reproduzierbar?
Hi,
hätte da.mal eine Frage.
Werde bald in den Urlaub fahren und hatte meine Versicherung um eine Grünekarte verlang die kmir auch zugeschickt wurde.
Allerdings deckt sie nicht mein Urlaubsland ab.
Gibt es da evtl. ein Sonderkündigungsrecht
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Die grüne Karte ist in dem sinne eine Versicherung wein dein Zielland dort mit einem X gekennzeichnet ist bist du über deine Vericherung in diesem Land nicht versichert.die grüne versicherungskarte ist doch kostenlos.warum kündigen??sie ist doch nur ein nachweis das du versichert bist.
es gibt länder die sie nicht anerkennen.warum auch immer.
Welche Länder erkennen die Grüne Karte als Kfz-Versicherung nicht an?
Wenn Sie mit dem eigenen Fahrzeug verreisen oder einen Mietwagen in Anspruch nehmen, ist es empfehlenswert, dass Sie sich vorher erkundigen, ob eine Versicherungskarte in dem Land vonnöten oder dort überhaupt anerkannt ist. Denn in diesen Ländern hat die Grüne Karte als Versicherungsnachweis keine Gültigkeit:
Kosovo
Israel
Iran
Marokko
Tunesien
Interessant ist auch das manche Versicherungen nur den Europäischen Teil der Türkei versichern aber den Asiatischen nicht. Aber Länder wie Bulgarien und Rumänien usw. werden abgedeckt das soll mal jemand verstehen
[h=2]Kfz-Versicherung in Asien[/h][FONT="]Die Versicherung für Ihr Fahrzeug darf nicht gekündigt werden, da sonst auch die Zulassung enden würde. Sie kann aber unter Umständen ruhend weitergeführt werden. Fragen Sie bei Ihrem deutschen Versicherer nach, ob Ihr Versicherungsvertrag bestehen bleiben kann, ohne dass Sie für die Zeit außerhalb Europas Versicherungsprämie zahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass derartige Regelungen meist nur für langjährige Kunden und auf Kulanz der Versicherungsgesellschaft gewährt werden. Im Regelfall kann die Prämienerstattung erst nach der Reise gegen Vorlage der entsprechenden Reisebestätigungen erfolgen.
[/FONT]
[FONT="]Der Geltungsbereich der deutschen Kfz-Versicherung endet in der Türkei meistens mit Überquerung des Bosporus. So muss in diesen Fällen vor Ort (beim Grenzübertritt) eine separate Kurzhaftpflichtversicherung für den asiatischen Teil der Türkei abgeschlossen werden. Da auch in Asien in fast allen Ländern Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, gilt diese Regelung auch beim Grenzübertritt für die nachfolgenden Länder. Die Mindestdeckungssummen sind niedrig, abgedeckt sind die Schäden, die Sie mit Ihrem Fahrzeug anderen Personen oder Sachen zufügen, nicht die Schäden am eigenen Fahrzeug.​​[/FONT]