Zylinderkopfdichtung defekt?

LARAN

Mitglied
Hallo zusammen,

Ich habe Anfang April 2020 Mazda CX 5 Gebraucht gekauft 2.2 L 175 PS. Nach eine Woche stellte ich fest das der Ausgleichsbehälter voll war, und der Motorraum mit Kühlwasser bespritzt wurde.Beim Autohändler Angerufen er meinte der Mitarbeiter nicht wissen zu viel Wasser eingefüllt hat.Am Abend im Kalten zustand habe ich aus dem Ausgleichsbehälter bis zum Strich Kühlwasser ausgepumpt.Am nächsten Tag nach 40 KM auf Autobahn fahrt, Ausgleichsbehälter war wieder voll und Motorraum bespritzt. Autohändler wieder Angerufen. Er hat mich zu einer Werkstatt geleitet.

Es war eine Frei Werkstatt. In den 4 Wochen wurde (angeblich) CO2 Test Negativ, Thermostat ist Funktion fähig,
Ventilator Steuerung erneuert, Luft in der Kühlwasser, Wasserpumpe in Ordnung zum Schluss hies es Zylinderkopfdichtung vielleicht auch ZK defekt. Ich habe erfahren das der Händler und KFZ Meister seit über 15 Jahre zusammen arbeiten.

Mit dem Händler Telefoniert, am Anfang wollte er nicht übernehmen, dan sagte er 20% kann er übernehmen. Vom Vertrag zurück treten,Negativ.
Ich habe bei der KFZ IHK Frankfurt angerufen, der Händler ist nicht registriert.

Ich weiss ich bin in die falle getappt.

Ich babe wirklich keine Ahnung vom Auto Reparatur.

Meine Frage: Soll ich ein Anwallt nehmen oder die Reparatur kosten annehmen.
Wer hat Erfahrung mit solchen situation.
Ist wirklich der Zylinderkopfdichtung defekt?

Vielen Dank im voraus.

Laran
 
Zuletzt bearbeitet:

StefanSK

Mitglied
Klingt tatsächlich nach ZKD. Ich würde das keinen Bastler machen lassen. Also: Fachwerkstatt und Anwalt.

Welches Baujahr, wieviele km?
 

LARAN

Mitglied
Ich wollte bei KFZ Schiedsstelle Beschweren, die Dame sagte am Telefon wir können nur gegen die Registriert sind Schiedsantrag stellen.
 

kh500h1

Mitglied
Hallo,

ich würde noch ein Gespräch mit dem Autohändler führen, (Argumente Rechtsprechung, nicht registriert, Gewerbeaufsicht evtl. informieren).
wenn er den Schaden, oder einen Großteil, nicht übernimmt sofort zum Anwalt.

Wichtig, keine Zeit verlieren, sofort handeln.

Die Rechtsprechung ist hier eindeutig.

Grüße
 

Rainer dre

Mitglied
Da du das Auto beim Händler gekauft hat, muss er das erste halbe Jahr für Schäden gerade stehen. Ohne wenn und aber.
Ich denk sogar, in dem Fall würde auch die Beweislastumkehr nach einem 1/2 Jahr zu deinen Gunsten sprechen. Ich würde ihn darauf hinweisen und dann zum Anwalt gehen.
 

Desaster

Mitglied
Gewährleistung

Da du das Auto beim Händler gekauft hat, muss er das erste halbe Jahr für Schäden gerade stehen. Ohne wenn und aber.
Ich denk sogar, in dem Fall würde auch die Beweislastumkehr nach einem 1/2 Jahr zu deinen Gunsten sprechen. Ich würde ihn darauf hinweisen und dann zum Anwalt gehen.

Hallo,

korrekt, hier noch mal eine genaue Beschreibung und Handlungsanweisung für die Vorgehensweise im Schadensfall:

Klick

Gruss
Desaster
 

tom-ohv

Mitglied
Modell
2. (seit 2017)
Motor
2.5 G
Ich würde ab sofort nur noch schriftlich mit dem Händler kommunizieren und einen Anwalt einschalten.
Den Schaden würde ich nur von einem Mazda-Händler bzw. Motoreninstandsetzungsbetrieb beheben lassen.
 

Blues

Mitglied
Ich würde ab sofort nur noch schriftlich mit dem Händler kommunizieren und einen Anwalt einschalten...
Du mußt dem Händler eine Chance geben, den Schaden zu beseitigen. Das möchtest Du ja wohl eher nicht.
Die Aussage »Übernehme 20%« ist als Vergleichsvorschlag zu werten (80% hat er damit im Grunde abgelehnt). Also weise den Vergleich zurück und sieh zu, daß Du (beweiskräftig) von ihm keine (!) Kostenübernahme bekommst, also z.B. einen Zeugen beim Gespräch dabei haben oder schriftl. ultimativ die vollständige Beseitigung des Sachmangels, unter Fristsetzung für eine Erklärung von ihm, verlangen. Wenn Du die Ablehnung von ihm hast, kannst Du reparieren lassen, brauchst dann aber einen RA wg. Klage auf die Rep.kosten.
Sollte er mit einem neuen Angebot kommen (z.B. ein Drittel), gilt: ein neuer Vergleichsvorschlag beinhaltet die Ablehnung des alten Vergleichsvorschlags bzw. Deiner Forderung auf vollständige (kostenlose) Rep. Also ablehnen, reparieren lassen beim fMH und RA.
Denk immer daran: im Prozeß wird der Richter immer fragen: warum haben sie ihm keine Möglichkeit der Nachbesserung eingeräumt? Bei der Antwort zählt nicht: dem trau ich nicht mehr, sondern nur: ich habe es gefordert, er hat definitiv abgelehnt, also habe ich es machen lassen und will die Kosten wieder haben.
 

HolgiHSK

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Defintiv würde ich dir zu einem Gang zum Anwalt raten und dich üer das VVorgehen beraten lassen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Meist sind bei denen kostenfreie Erstberatungen inklusive. (Kommt aber auf das Kleingedruckte an).
 
A

anonymous15405

Guest
Du hast doch eine Gebrauchtwagen Garantie. Die zahlt sicherlich mehr als 20%.

Wenn der Händler sich quer stellt sofort zum Anwalt und beraten lassen.
 
A

anonymous15405

Guest
Man kann kein Gebrauchtwagen ohne Garantie bei einem Händler , als Privatmann, kaufen. Also hat er wohl G-Garantie.
 

Desaster

Mitglied
Gewährleistung

Man kann kein Gebrauchtwagen ohne Garantie bei einem Händler , als Privatmann, kaufen. Also hat er wohl G-Garantie.

Hallo,

natürlich kann man das....! Der Händler ist dann an die gesetzliche Gewährleistung gebunden.

Siehe hierzu folgendes: Klick

In der Regel sichern sich die gewerblichen Verkäufer über eine Gebrauchtwagen-Versicherung ab.
Das Recht auf Gewährleistung ist aber davon unberührt.

Da Gebrauchtwagen-Versicherungen nicht immer alle Baugruppen/Teile absichern, kann der Käufer sich dann im Rahmen der Gewährleistung trotzdem an den Verkäufer wenden (Ausnahmen siehe Link).

Gruss
Desaster
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anonymous15405

Guest
Ok, alles klar. Hab da wohl was durcheinander geworfen. Na wenn er keine G-Versicherung hat dann wird es wohle in langer Weg, so wie es sich anhört.

Vielen Dank @Desaster
 

Tejas

Mitglied
Hallo zusammen,

manche Händler verkaufen im Auftrag von Privat. Ist meist ganz am Ende des Inserats zu finden.
In diesem Fall denke ich ist es dann mit Gewährleistung etc. schwer.
Nur mal so ein Gedanke.

VG
Tejas
 

LARAN

Mitglied
Vielen Vielen Dank für alle die mir geschrieben auch geholfen haben.

Ich habe heute mit dem Autohändler Telefoniert, erstmal hat er verweigert alles zu zahlen. Als ich Ihn sagte das wir uns in Amtsgericht sehen war er sehr ruhig.Er meint aber nur bei der Frei Werkstatt bei Mazda wäre es drei fach teurer, und er entscheidet wo das Auto Repariert wird.
Ich habe von Ihn ein Schriftlische Bestätigung verlangt das er alles Übernimmt, er wird erstmal mit der Werkstatt Meister reden, dann ruft er mich zurück.

Meine Frage :Stimmt es, das er entscheidet welche Werkstatt das Auto Repariert?

Nochmal vielen Dank im voraus

Laran
 

LARAN

Mitglied
Hallo Desaster,

danke für die Information, ich bin seit Anfang April 2020 bei der Werkstatt, der Meister ist ein Lieber Kerl aber, nach meiner Meinung hat er kein Ahnung von Mazda. Noch was, Gans am Anfang habe ich bei ATU CO2 test gemacht und war Positiv, angeblich hat er auch getestet mit Negativen wert.
Jetzt zum Schluss ist er der Meinung das Zylinderkopfdichtung vielleicht auch andere Teile defekt sind.

Ich habe kein vertrauen mehr.
 

Desaster

Mitglied
Gewährleistung

Ich habe kein vertrauen mehr.

Hallo,

das kann ich gut verstehen.

Allerdings muss man dem Verkäufer 2 Reparaturversuche zubilligen, erst danach kann man das Fahrzeug zurückgeben und den Kaufpreis erstattet bekommen, oder aber eine angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
Das ist dann Deine Entscheidung.

Setz dem Verkäufer nun schriftlich eine angemessene Frist (14 Tage), innerhalb der die Reparatur erfolgen muss.

Evtl. klappt die Reparatur ja.....wünsche Dir jedenfalls viel Glück.

Gruss
Desaster
 
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