Der Vergleich über die Leistung (W) wird nicht viel bringen, da es sehr davon abhängt, welchen Lichtstrom (lm) die LED-Chips bringen bzw. genauer, welche Lichtausbeute (lm/W) die LED-Chips schaffen. Der Wert der Lichtausbeute ist außerdem noch von der Lichtfarbe bzw. Wellenlänge abhängig.
Eine herkömmliche T10-Glühlampe mit 5W Leistung liegt bei ca. 10 lm/W; da kommen also etwa 50 lm zusammen.
Der heutige Durchschnittswert der Lichtausbeute bei LEDs liegt bei 55 lm/W und darüber und ändert sich von Jahr zu Jahr relativ schnell (das theoretische Maximum für weißes Licht liegt bei ca. 250 lm/W).
Eine 1,5W-LED-Lampe hätte demnach ca. 82,5 lm; also das 1,65fache einer T10-Glühlampe.
Es gibt auch 1W-LED (T10) mit 90 lm/W - was ist nun besser?
Leider fehlt bei vielen LED-Angeboten die konkrete Angabe für die Lichtausbeute bzw. den Lichtstrom. Da wird dann geschickt mit Watt-Zahlen jongliert, um eine höhere Leistung als beim Mitbewerber vorzugaukeln und kaschiert so eventuell schlechte LED-Chips mit einer geringeren Lichtausbeute (lm/W).
Auch im verlinkten Angebot fehlt eine konkrete Angabe. Statt dessen wird versucht, sich mit einem nichtssagenden Vergleichsbild von Soffitten mit einigen SMD-Widerständen oder gleich ganz ohne (sichtbare) Widerstände besser darzustellen...
Die konkrete Frage, was denn im Bereich der StVZO noch im Bereich des Erlaubten liegt, ist nur mit einigem Aufwand zu beantworten. Zum einen dürfen Lichtquellen nicht blenden. Dafür gibt es aufwendige Bewertungsverfahren. Außerdem durchlaufen Leuchtmittel bzw. hier LED-Lichteinheiten (d.h. die komplette Leuchte) entsprechende Tests (EG-Richtlinien, ECE etc.), um eine Zulassung zu erhalten. Da muss man sich also mit den entsprechenden Regelungen beschäftigen.
Auf jeden Fall ist es jetzt schon so, dass die LED heller als die bisherigen Glühlampen sein können - bei geringerer Leistung.