Bei mir ist/war es nun auch soweit
Guten Tag, liebe Gemeinschaft.
Wie schon in einem anderen Beitrag zu lesen, gab es in AT eine Rückrufaktion. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte ich keine Probleme mit dem Wagen.
Mein CX5, Skyactiv-D 2.2, 150 PS, 2WD, manuelles Getriebe, EZ 6/2013, 105.000 Kilometer, JMZKEF*****212*** (also im Gefahrenbereich), kam mitte Jänner in die Werkstätte (eines der größten Mazdahändler in AT).
Ich möchte niemanden langweilen, daher: Unterdruckpumpe, Turbolader, Nockenwelle, das ganze Programm.
Kulanz wurde von seitens Mazda Austria abgelehnt, da ich nicht alle Serviceintervalle korrekt eingehalten habe.
Nichtsdestotrotz war der Wagen mehrere Male beim Vertragshändler zum Service. Und niemals kam jemand auf die Idee mich darauf hinzuweisen, dass mein Wagen mit einem Nockenwellenproblem behaftet sein könnte.
Dann hätte ich selbstverständlich reagieren und die Serviceintervalle peinlichst genau einhalten, das Öl beim Ölwechsel auf Späne untersuchen oder gar die Nockenwelle inspizieren lassen können.
Umso ärgerlicher, dass das Problem (wie in diesem Themabereich mehrmals erwähnt) schon seit 2014 bekannt war, die zuordenbaren Fahrgestellnummern ebenfalls und die Mazda Service Information von August 2015 R073/15 zufällig auf Seite 5 "meine" Nockenwelle zeigt.
Dass niemand beim Fachhändler und über Jahre hingweg kein Mechaniker etwas davon wusste, glaube ich gelinde gesagt nicht. Eigentlich müsste beim Aufruf meiner Fahrgestellnummer im Zuge einer Wartung bereits die Warnleuchten angegangen sein.
Ich habe die Reparatur auf meine Kosten vorerst verweigert und gebeten den Wagen wieder zusammenzuschrauben, damit ich wenigstens vom Hof fahren kann. Vielleicht hätte ich ihn dann an einen Schrauber verscherbelt.
Doch dafür wollte das Autohaus Geld sehen, denn schließlich war der Motor im Zuge der Kulanzanfrage zerlegt worden und diese wurde ja nicht gewährt. Mein Einwand, warum nicht vorher (da meine Servicehistorie bekannt war), vielleicht bei Mazda anzufragen gewesen wäre, ob unter diesen Umständen überhaupt Aussicht auf Kulanz bestünde, wurde schlicht und einfach überhört (mehrmals). Die lapidare Antwort: Mazda verlangt diesen Ablauf (erst zerlegen, dann fragen).
Derzeit lasse ich die Rechtslage prüfen, ob Aussicht auf Schadensersatz besteht.
Dass die Kulanz abgelehnt wurde, gut das war mein Fehler.
Dass mich niemand informiert hat (ab 2014) hingegen betrachte ich als grob fahrlässig. Ich meine, der Motor wird ja nicht gerade besser, wenn er jahrelang mit Spänen im Öl betrieben wird.
Anmerkung: Vielleicht sollte man nach Kauf eines Neufahrzeuges regelmäßig die einschlägigen Foren besuchen
