Ich denke, einfach ein Anwaltsschreiben aufsetzen lassen um zumindest einen Ersatzfahrzeug für die Dauer der Reparatur zu bekommen.Bin ca. 300km von meinem Wohnort entfernt. Daher stehen mir lächerliche 3 Tage Mietwagen, aus der mobilitätsgarantie, zu. Es gibt aber die Möglichkeit den Hersteller in Sachmangel Haftung zu nehmen. Es wird sich also nicht vermeiden lassen ein Gerichtsverfahren anzustreben. Meine Rechtsschutzversicherung hat mir eine Deckungszusage gegeben. Das machen die nicht wenn keine Aussicht auf Erfolg besteht. Das wird jetzt lange dauern aber gefallen lasse ich mir sowas nicht.
Die Wandlung deswegen einzureichen wird schwierig-ist es der erste Versuch der Reparatur ?