@PeterKassel Du schreibst das der Schaden innerhalb von ca 4000 km und in den ersten 4 Monaten nach Kauf aufgetreten ist.
Wirst wahrscheinlich Glück haben - der Mangel kommt nicht von heut auf morgen.
Die "Verkokelung" und die anderen Sachen waren schon beim Kauf ziemlich weit fortgeschritten und die Meldungen kommen jetzt innerhalb der Gewährleistungszeit von einem Jahr.
Sieh mal hier:
Was tun, wenn der neue Gebrauchtwagen Mängel hat?
www.adac.de
Auszug aus dem Artikel:
Wer muss den Mangel beweisen?
Der Mangel muss schon
bei Übergabe vorgelegen haben, um in die Sachmängelhaftung zu fallen.
Wenn Sie das Fahrzeug als Privatperson von einem Unternehmer gekauft haben (sogenannter Verbrauchsgüterkauf), gilt eine
Beweiserleichterung: Tritt innerhalb
des ersten Jahres nach dem Kauf ein Mangel auf, wird vermutet, dass er schon bei Übergabe des Fahrzeugs vorlag. Der Verkäufer muss das
Gegenteil beweisen, wenn er nicht haften will. Nach dieser Zeit muss der Käufer/die Käuferin beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorlag.