Nachvollziehbar, aber rechtlich leider irrelevant. Wenn der Händler sagt: ja, ich kümmere mich um den Schaden..., dann kann er das selber erledigen (wenn er eine Werkstatt hat) oder bei einer Werkstatt seiner Wahl erledigen lassen (da hast Du keinen Einfluß drauf)....Ich habe kein Vertrauen mehr.
Einfluß hast Du erst, wenn der Händler das ablehnt - dann kannst Du es bei einer Werkstatt Deines Vertrauens erledigen lassen, wirst aber wohl die Kosten einklagen müssen. Darum schrieb ich Dir weiter oben: Ablehnung des Händlers holen.
Wenn Du mit dem Händler eine Vereinbarung treffen kannst, daß Du eine Werkstatt beauftragst und er die Kosten zahlt, dürfte es eher unwahrscheinlich sein, daß er 100% übernimmt - da kommt dann Verhandlungsgeschick ins Spiel: 80 : 20, 90 :10, 75 : 25, ist ein weites Feld (und die Frage nach der eigenen Schmerzgrenze).