Die Diskussion entwickelt sich derzeit etwas offtopic, aber weil es nunmal hier angesprochen wurde:
Mit der Durchsetzung von Garantie-Ansprüchen ist das so eine Sache. Auf jeden Fall muss der Kunde nachweisen, das alle planmäßigen Servicearbeiten im Digitalen Service Nachweis (DSR = Digital Service Record) dokumentiert sind (darum z.B. auch einen Papierausdruck aushändigen lassen).
Dann müssen die Arbeiten nach den MAZDA-Vorschriften gemacht sein. MAZDA
empfiehlt dafür die Vertragshändler/Servicepartner (schreibt also nicht vor! wahrscheinlich aus wettbewerbsrechtlichern Gründen...)
Die Garantie wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn u.a.
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"Wartungs- oder Reparaturarbeiten von einem Fachbetrieb, nicht von einem MAZDA Vertragshändler/Servicepartner durchgeführt worden sind." (Zitat aus Mazda Service Bordbuch)
Damit ist der kleine Kfz-Betrieb um die Ecke erstmal außen vor, es sei denn (jetzt kommt die Ausnahme):
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"dies gilt nicht, wenn der Fachbetrieb die Wartung oder die Reparaturarbeiten sachgemäß und nach den Vorgaben von MAZDA durchgeführt hat."
Und hier liegt das Problem: Das die Arbeiten sachgemäß von einem Kfz-Betrieb durchgeführt werden, unterstelle ich mal (schließlich sollte es dafür einen Kfz-Meister im Betrieb geben). Allerdings, wie kann der Kunde nachweisen, dass die Vorgaben von MAZDA eingehalten wurden. Dazu müsste der Kfz-Betrieb Zugang zu sämtlichen Werkstatthandbüchern, Service Bulletins und ggf. auch dem herstellerspezifischen Diagnosegerät haben. Das kostet alles offiziell richtig viel Geld, dass der kleine Krauter dafür wohl eher nicht übrig hat (ob ATU das für jede Kfz-Marke hat, wäre auch zu bezweifeln...)
Theoretisch wäre es also möglich, den Service etc. auch bei einer Nicht-Mazda-Werkstatt durchzuführen. Die Hürden dafür sind allerdings relativ hoch und mit Risiken für den Kunden (Nachweise...) behaftet, schließlich ist der Kunde Vertragspartner im Garantiefall, nicht der Fachbetrieb. Um den Fachbetrieb mit in die Pflicht zu nehmen, müsste ja schriftlich von der Werkstatt eine Bestätigung vorliegen, das sie nach den MAZDA-Vorgaben arbeitet (und u.a. auch die Berechtigung hat, dass im DSR einpflegen zu können). Und das wird wohl kaum eine Werkstatt machen, weil gemessen an den Anforderungen/Kosten könnte sie dann auch gleich ein MAZDA Serviceparter werden...
Mein Fazit:
Während der Garantiezeit sollten diese garantierelevanten Arbeiten wie Inspektionen nur bei MAZDA gemacht werden; auch wenn´s vielleicht erstmal teurer zu sein scheint.
Nur ganz Mutige werden sich darüber hinwegsetzen

. Nach der Garantiezeit sind alle Möglichkeiten offen...
Und: es kommt immer auf die Beurteilung des Einzelfalls an (damit auch Anwälte etwas zu tun haben...)