Hallo zusammen,
ich möchte nächstes Jahr ein Wohnwagen zum testen ausleihen und wollte mal fragen ob einer hier mit Fahrwerksfedern und Wowa oder schwerem Anhänger unterwegs ist. Ist grundsätzlich davon abzuraten oder ist dies ohne weiteres möglich?
Aktuell habe ich folgendes verbaut und eingetragen:
20" Borbett mit 245 45 R20, 15mm Spurverbreiterung auf der HA und Eibach
Fahrwerksfedern (Pro-Kit E10-55-014-01-22; -02-22).
Jetzt will ich mir die AHK von Westfalia (27.4277) noch anbauen da diese keine einschränkungen mit Fahrwerksfeder in der Anleitung aufzeigt.
Hier noch ein Auszug aus dem Teilegutachten der Fahrwerksfedern:
lll.4 Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der
Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm
Ich weiß, nach dem Einbau der AHK ist (in meinem Fall) wieder eine Einzelabnahme erforderlich.
Gruß Tim
ich möchte nächstes Jahr ein Wohnwagen zum testen ausleihen und wollte mal fragen ob einer hier mit Fahrwerksfedern und Wowa oder schwerem Anhänger unterwegs ist. Ist grundsätzlich davon abzuraten oder ist dies ohne weiteres möglich?
Aktuell habe ich folgendes verbaut und eingetragen:
20" Borbett mit 245 45 R20, 15mm Spurverbreiterung auf der HA und Eibach
Fahrwerksfedern (Pro-Kit E10-55-014-01-22; -02-22).
Jetzt will ich mir die AHK von Westfalia (27.4277) noch anbauen da diese keine einschränkungen mit Fahrwerksfeder in der Anleitung aufzeigt.
Hier noch ein Auszug aus dem Teilegutachten der Fahrwerksfedern:
lll.4 Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Mindesthöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des Fahrzeugs über der
Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 350mm
Ich weiß, nach dem Einbau der AHK ist (in meinem Fall) wieder eine Einzelabnahme erforderlich.
Gruß Tim