Sorry Desaster,
wenn ich Dir schon wieder widerspreche, der Satz bezieht sich auf reines (normales) Tagfahrlicht (gemäß ECE-R87) auch wenn er im Textteil für das TFL nach ECE-R7 steht. Mit dem Satz wird nämlich der "Vorteil" des TFL nach ECE-R7 gegenüber dem TFL nach ECE-R87 erläutert:
"
Tagfahrlicht mit Zulassung als Positionslicht / ECE-R7 Richtlinie
Es gibt Tagfahrleuchten
(nach ECE-R7) mit einer Doppelfunktion. Sie können als Tagfahrlicht und als Positionslicht betrieben werden. Wo liegt der Vorteil dieser Kombi-Tagfahrleuchten
(nach ECE-R7)? Der Gesetzgeber schreibt vor, dass reines Tagfahrlicht
(nach ECE-R87) niemals zusammen mit dem normalen Licht (Abblend- oder Fernlicht) eingeschaltet sein darf. Deshalb wird das Tagfahrlicht
(nach ECE-R87) auch automatisch abgeschaltet, wenn das normale Licht eingeschaltet wird. Beide Lichter zusammen könnten andere Verkehrsteilnehmer blenden.
Wenn jedoch die Lichtstärke der Tagfahrlichter
(nach ECE-R7) mit dem Einschalten des normalen Lichtes automatisch auf Positionslicht-Niveau heruntergedimmt wird, können diese Tagfahrleuchten
(nach ECE-R7) eine zusätzliche Zulassung als Positionslicht erhalten. Positionslicht darf
(hier sagt §51 der StVZO "muss") zusammen mit dem normalen Licht brennen. ..."
(meine Anmerkungen)
EDIT:
Zusammenfassung:
TFL nach ECE-R87
- darf zusammen mit den Rückleuchten leuchten, muss es aber nicht
- muss beim Einschalten des Fern- oder Abblendlichts automatisch ausgeschaltet werden
TFL nach ECE-R7
- darf zusammen mit den Rückleuchten (als TFL) leuchten, muss es aber nicht
- muss zusammen mit dem Fern- oder Abblendlicht (als Begrenzungsleuchte bzw. Positionslicht) weiter leuchten, allerdings gedimmt
Gruß
Stefan