Also ich habe mal mit unserem StVO Guru und der Rechtsabteilung der Fahrlehrerversicherung gesprochen.
De Fakto ist:
Ein Fahren mit mindestens dem linken Außenspiegel und dem Innenspiegel vorgeschrieben. Der Rechte wird nicht zwingend benötigt.
Da wir alle ja die allseits gut bekannte Umsichspflicht haben (also den Schulterblick -> der Spurwechselassi reicht nicht aus...aber das ist ja klar), ist das somit ausreichend.
Wundert mich tatsächlich.
Dazu kommt, dass die StVO (wie bekannt) von der TATSÄCHLICHEN Breite der Fahrzeuges ausgeht, die immerhin jeder selbst kennen muss (so wie die tatsächliche Höhe sich ändert, wenn ich mir nen Fahrrad aufs Dach packe).
Aaaaber: spannend wird es im Falle eines Unfalles in dem der Unfallgegner plausibel darlegen kann, dass du ihn hättest sehen können, wenn der Spiegel ausgeklappt gewesen wäre.
Wenn dem aber so ist, hast du so oder so deine Rückschaupflicht (folglich auch den Schulterblick) vernachlässigt und bis eh "dran".
Langer Rede kurzer Sinn:
Man darf es, aber man wird sich sicherlich mit manchen Cops ab und zu da drüber unterhalten müssen.
Aus meiner Sicht (und das ist auch die Meinung aller gefragter) wird es vor Gericht dann doch interessant wenn man begründen muss, warum man den Spiegel eingeklappt und damit (im Falle es kommt soweit) den Unfallgegner übersehen hat.