Scheinst doch nicht so vertragssicher zu sein, wie du in anderen Beiträgen versucht hast, zu belehren
Es geht doch nicht um die Garantie!!!
Die Garantiebedingungen sind eindeutig und unzweifelhaft.
Mazda Care ist ein Servicevertrag, den man gegen entsprechende Geldleistung abschließen kann. In meinem Falle war jener bereits beim Fahrzeugkauf quasi als Upgrade/Zugabe vereinbart worden. Die beiden Serviceleistungen sind dann "kostenfrei" inclusive Filter- und Schmierstoffwechsel, exklusive Verschleißteilersatz.
Die "kostenfreien" zwei Wartungen sind aber expressis verbis auf eine
jährliche Maximalfahrleistung von 20.000 km limitiert.
Liegt ein leistungsbefreiender Vertragsbruch meinerseits vor, wenn ich bereits im ersten Zeitjahr die 20.000 km überschreite und zwecks Erhalts der Garantie früher zu Inspektion muss.
Dies ist nicht ganz so einfach.
Es muss einen im technischen Bereich liegenden Grund geben, warum man die jährliche Maximal-Komponente überhaupt festlegt und es nicht bei 2 Wartungen (auch wenn früher ausgeführt) belässt.
Es geht mir nicht um die Garantie, sondern um die Kostenfreiheit der Wartungen.
Vom Vertragstext fällt diese Kostenfreiheit wohl weg.
Als technischer Laie hätte ich gedacht, es sei doch egal, ob die zwei kostenfreien Wartungen, bei exemplarisch 40.000 km Jahresleistung eben in einem Jahr anfallen. Verschließteile sind eh nicht inbegriffen. Der Schmiermittelverbrauch sollte identisch sein.
Es wäre dann eben schon nach einem Jahr statt nach zweien Schluss mit der Kostenfreiheit.
Irgendeinen technisch bedingten Denkfehler mache ich.