Ich wiederum bezweifle, dass MAZDA hier bewusst falsche Angaben machen würde, denn dann würde faktisch der Par. 263 StGB ziehen. Auf solch dünnes Eis wird sich Mazda nicht begeben.
Hm, aber halt. Dachte man bei VW (und anderen) vlt. ähnlich, um 1,50 € an Teilen zur nicht manipulierten....... ähm
Auch, wenn Leder als Begrifflichkeit u.U. dehnbar ist, gibt es deutschtypisch dafür eine Norm:
Bezeichnungs-vorschriften | Verband der Deutschen Lederindustrie e. V. (VDL) , die mE. auch auf die Ausstattung eines Pkw anwendbar ist.
Faktisch spricht Mazda von LEDER, was ausstattungsabhängig die Sitzflächen und -seitenwangen, das Lenkrad, die Schaltmanschette, den Schaltknauf und ggfs. Handbremshebel angeht. Bei den Türverkleidungen wird, wenn überhaupt, schon von Imitat oder lederähnlichen Stoffen geschrieben.
Eine andere Frage stellt sich aber hins. der Qualität und Verarbeitung der Tierhäute, sowohl in Hinsicht auf's Gerben als auch deren abschließenden Einsatz, Montage, was auch immer.
Unabhängig davon sollte es aber keinesfalls zu den genannten Mängeln kommen. Zumindest nicht nach vergleichsweise kurzen Zeiträumen.