Fahrzeugbreite

Ich denke dass auch im Falle eines Unfalls die Versicherung sich weigern wird/kann den Schaden zu bezahlen.

Ich denke die legen einem das dann als Grob Fahrlässig aus.
 

weristda

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3/4 aller Fahrzeuge haben auf der linken 2-Meter-Spur nichts zu suchen.
Das hat ihnen nur noch niemand gesagt ... :rolleyes:
 

AmiVanFan

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Das kommt daher, dass in den Fahrzeugpapieren nur die Breite ohne Spiegel angegeben ist.
Da die Papiere ein amtliches Dokument sind, würde normalerweise auch niemand darauf kommen, das anzuzweifeln.

Das zulässige Gesamtgewicht steht da ja auch drin, und keiner prüft nach, bei welchem Luftdruck oder Sonnenstand der Wert gemessen wurde...

Otto Normalverbraucher schaut da rein und liest, das sein 0815-Golf kleiner als 2m breit ist - fertig. Nur wenige suchen nach den Angaben in den Datenblättern der Hersteller, soweit die "Breite über Spiegel" da überhaupt angegeben wird. Und nachmessen tun noch viel weniger.

Bis vor einiger Zeit ein wahrscheinlich spitzfindiger Winkeladvokat sich den Unsinn mit der "Breite über Spiegel" ausgedacht hat. Seitdem kocht diese Thema immer wieder hoch. In D muss eben alles überreguliert sein und "... ganz, ganz, ganz genau..."

Wem die 2m-Spur in Baustellen zu eng ist, bleibt eben rechts - da ist nix verwerfliches dran. Wer auf der 2m-Spur mit seinem Dickschiff überholen muss, soll es eben tun. So haben manchmal Werkstätten, Feuerwehr und Bestatter auch ihre Daseinsberechtigung... (Allerdings liegt das dann häufig nicht an der "Breite über Spiegel")

Mal schauen, was sich der Gesetzgeber zukünftig deswegen einfallen lässt.
 

AmiVanFan

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Weiss ich doch. Aber such mal nach der "Breite über Spiegel" für ein, sagen wir 96er Fahrzeugmodell eines beliebigen Herstellers...

Edit: auch im (amtlichen) COC-Papier steht beim CX-5 nur die Breite 1,84m drin. Dafür werden zwei unterschiedliche Höhen angegeben (Antenne Typ 1 / Typ 2).
Auf "Datenblätter" aus dem Internet geben beispielsweise Sachverständige wenig, da zählen nur amtliche Dokumente.
(Ich zweifle die angegeben "Breite über Spiegel" ja nicht an). Hier wird also irgend ein Gericht mal wieder einen Präzedenzfall beurteilen müssen...
 
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Schon klar - weiß was Du meinst....

Dachte nur, dass es für so manchen hier interessant sein könnte dieses Datenblatt. ;)

Deshalb habe ich es noch eingefügt.
 

autoonkel

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Ist es ja auch. Danke!
Jetzt weiß ich zum Beispiel auch, was unter Homologation zu verstehen ist... ;)
 

AmiVanFan

Moderator
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2m-Beschränkung im Baustellenbereich

Da auch hier diese Problematik für gegensätzliche Auffassungen sorgt, habe ich mal gegoogelt und einen durchaus interessanten Beitrag gefunden, der sich auch mit der rechtlichen Situation beschäftigt.

Zeichen 264 im Bereich von BAB-Baustellen

Der Widerspruch entsteht aus unterschiedlichen Definitionen zur "Breite" in der StVZO und StVO.
Dazu kommen unterschiedliche Rechtswirksamkeiten zwischen sogenannten Verkehrslenkungstafeln und dem selbständigen Zeichen 264.

Den Betrag sollte man mal genau lesen (ich weiss, das wird schwer fallen) und verstehen (fällt noch schwerer ;)), wird aber gute Argumentationen liefern, wenn die örtliche Verkehrsüberwachung zu Unrecht ein Verwarnungsgeld verlangen will.

Daher immer gut aufpassen, wie die Beschilderung aussieht !
(oder rechts fahren)

Edit:
Hier noch weitere Ausführungen zu dem Thema. Sehr interessant !

Zeichen 264 - Anpassung der StVO erforderlich
 
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