Diesel: Ölverdünnung und vorgezogene Ölwechsel

siggi

Mitglied
es ist aber nun bekannt, dass das Öl nach knappen 12500 km geprüft wird, wenn du da nun aber neues drin hast kann kein Dieseleintrag festgestellt werden und du hast keine Fehlermeldung, du musst natürlich dann trotzdem zum nächsten Service nach den normalen 20.000km das Öl wieder wechseln und dann auch den Intervall zurücksetzen.
Das ist beim Zwischenwechsel aber nicht von Nöten da du den ja freiwillig selbst machst
 
Zuletzt bearbeitet:

webster

Mitglied
Was mich Interessieren würde ist, ob jemand wegen dieses Problems Klage gehen seinen Händler eingereicht hat? Ich habe das mittlerweile getan und würde mich über eure Erfahrungen freuen!
Hallo,

nur zur Richtigstellung: Du bist zum Rechtsanwalt und hast Deinen fMH verklagt, weil bei Deinem Mazda 2 Ölverdünnung auftritt:confused:

Und was ist der Gegenstand der Klage? Hast Du einen kostenlosen Ölwechsel bekommen? Wenn Klage, dann gegen Mazda, oder?

Gruß
Webster
 
B

Balu646

Guest
Klage

Mann kann seinen Händler auch verklagen wenn die Reifen schon nach 20000 Km verschlissen sind , wenn der Anwalt gerade nichts anderes zu tun hat ..
Ölverdünnung ist bei Dieselmotoren mit DPF normal und bei jedem Vorhanden, bei einem stört es nicht und kommt nie zu Fehlermeldungen beim anderen öfter ...
 

Kev95

Mitglied
Du bist zum Rechtsanwalt und hast Deinen fMH verklagt, weil bei Deinem Mazda 2 Ölverdünnung auftritt:confused:

Genau so ist es.
Die Klage muss gegen den Händler gerichtet werden, denn der hat das Auto verkauft. Dem Gericht ist erstmal egal wer das Auto hergestellt hat.

Ich berufe mich darauf, dass mir erhebliche Mehrkosten/Aufwände entstehen, dadurch das ich mind. einmal mehr im Jahr zum Ölwechsel muss als das planmäßig vorgesehen ist und spätestens nach der Garantiezeit auch noch selbst bezahlen darf.
Man bedenke: Bereits 1000€ Aufwände, die in 8 Jahren Fahrzeugnutzung schnell entstehen bei diesem Fehler, sind 5% vom Fahrzeug-Neupreis!

Ein Kraftstoffeintrag ins Motoröl in dem Maße ist für mich absolut nicht akzeptabel. Im Februar war ich in Amsterdam (Urlaub) und hatte Glück, dass mich der hohe Ölstand erst kurz vor der Heimat aufgehalten hat. Das kann bei einem Neuwagen nicht akzeptabel sein. Ölverbrauch lässt sich selbstständig, auch unterwegs beheben, durch Nachfüllen. Öl-Wechseln geht unterwegs mit Sicherheit nicht.

Da Mazda und der Händler mir nicht zusichern wollten, dass die Servicekosten für die zusätzlichen Öl-Wechsel bis zum Fahrzeugalter von 8 Jahren übernommen werden habe ich Klage eingereicht.
 

Mazda23

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G
Ich habe mir beim Durchlesen genau die gleichen Fragen gestellt wie webster.

Was ist der Inhalt und Gegenstand der Klage?
Warum Klage gegen den fMH und nicht gegen Mazda? Bemängelst du, dass der fMH dich über die Ölverdünnung hätte aufklären müssen?

Ich bezweifel, das die Klage was bring, ausser das du dir einen neuen Händler suchen mußt, weil das Vertrauensverhältnis ist ja jetzt wohl am Ar......

Aber berichte bitte weiter.
 

Kev95

Mitglied
Was ist der Inhalt und Gegenstand der Klage?
Warum Klage gegen den fMH und nicht gegen Mazda?

Mazda kann ich nicht verklagen, schließlich habe ich bei Mazda nichts gekauft. Rechtlich muss immer der Händler belangt werden. Der kann dann Mazda dafür belangen, das er belangt wurde. Ganz einfaches deutsches Recht.

Inhalt wie oben schon beschrieben: Aufwände durch zusätzliche Ölwechsel die nicht ausgeglichen werden + Mehrverbrauch + erhöhter Verschleiß durch den Öl-Eintrag + eingeschränkte Mobilität, da ggf. z.B. vor langen Reise ein vorheriger Ölwechsel notwendig ist.

Die Klage ist grundsätzlich auf Rücktritt vom Kaufvertrag ausgerichtet. Mir wäre eine Einigung über eine Minderung jedoch lieber. Ansonsten finde ich das Auto nämlich klasse.
 

siggi

Mitglied
Na dann wünsche ich dir mal viel Erfolg, allerdings behaupte ich jetzt schon, das wirst du verlieren, sie werden dir nachweisen, dass es an deiner Fahrweise liegt und Mazda generell da kein Problem hat, wie üblich (nicht nur Mazda, allgemein)
hast du bisher denn einen Ölwechsel bezahlt?
Zumindest bis zu Werksgarantie wird der doch übernommen, ich habe das jetzt schon drei mal gehabt und es wurde jedes mal anstandslos(beim ersten mal musste ich nur dem Mh auf die Füße treten wegen Garantieantrag) übernommen, ich habe effektiv alle 12500KM neues Öl bekommen aber erst zwei Ölwechsel bezahlt, bei jetzt 88.000km.
 

Kev95

Mitglied
[...] allerdings behaupte ich jetzt schon, das wirst du verlieren, sie werden dir nachweisen, dass es an deiner Fahrweise liegt [...]

Da bin ich sehr gespannt drauf. Es gibt immerhin andere Hersteller die bei vergleichbaren Euro 6 Fahrzeugen keine solchen Probleme haben. Beispiel aus meiner Familie: Seat Leon 1.6 TDi Bj 2015. Absolut Problemlos, bei identischen Streckenprofil.

Und was ist nach der Werksgarantie? Da haben Mazda und der Händler auf Nachfrage nicht zusichern wollen die Kosten zu tragen.
 

Kev95

Mitglied
Dein Anwalt sollte eigentlich wissen, dass die Erfolgschancen gleich Null sind.
Prozessdauer incl. Berufungsgericht von ca. 4 Jahren. Anwalts- Gerichts- und Gutachterkosten. Hoffe, du weist was du dir antust. Ich bin mittendrin......

In dem von dir aufgeführten Urteil geht es um einen Gebrauchtwagen mit Wert unter 5.000€ und um die notwendigen Regenerationsfahrten auf Grund von Kurzstreckenbetrieb.

Ich fahre über 35.000km im Jahr und davon 100km täglich als Arbeitsweg und habe einen Neuwagen. Mir geht es um die Ölverdünnung und die Ölwechsel, nicht um Regeneratiosfahrten. Das sind komplett verschiedene Sachverhalte.

Das ganze kostet mich genau 200€ Selbstbeteiligung für meine Rechtschutzversicherung und Zeit habe ich auch... :)
 
B

Bergsträßer

Guest
In dem von dir aufgeführten Urteil geht es um einen Gebrauchtwagen mit Wert unter 5.000€ und um die notwendigen Regenerationsfahrten auf Grund von Kurzstreckenbetrieb.

Ich fahre über 35.000km im Jahr und davon 100km täglich als Arbeitsweg und habe einen Neuwagen. Mir geht es um die Ölverdünnung und die Ölwechsel, nicht um Regeneratiosfahrten. Das sind komplett verschiedene Sachverhalte.

Das ganze kostet mich genau 200€ Selbstbeteiligung für meine Rechtschutzversicherung und Zeit habe ich auch... :)



OK, dann viel Vergnügen.
Wünsche dir, dass du Erfolg hast.


PS: Der Link war ein Beispiel. Das Netz ist voll von Einträgen zu dem leidigen Thema.
 

Ivocel

Mitglied
Ölverbrauch lässt sich selbstständig, auch unterwegs beheben, durch Nachfüllen. Öl-Wechseln geht unterwegs mit Sicherheit nicht.

Gibt genug Tankstellen, wo man das Öl absaugen kann und neues rauf kippen kann. Ist kein Hexenwerk und dauert ca. 5-10 Minuten.
Man muss ja den Filter nicht wechseln dabei, der ist ja nicht dicht aufgrund des Diesel.

Also es geht ohne Probleme auch mal unterwegs das Öl zu wechseln.

Da bin ich sehr gespannt drauf. Es gibt immerhin andere Hersteller die bei vergleichbaren Euro 6 Fahrzeugen keine solchen Probleme haben. Beispiel aus meiner Familie: Seat Leon 1.6 TDi Bj 2015. Absolut Problemlos, bei identischen Streckenprofil.
.

Es gibt mit Sicherheit auch solche Leons/andere VAG Wagen mit dem Motor, die diese Problemen haben und die Mehrzahl der Mazda 2 werden deine Probleme nicht haben.
 

Kev95

Mitglied
Gibt genug Tankstellen, wo man das Öl absaugen kann und neues rauf kippen kann. Ist kein Hexenwerk und dauert ca. 5-10 Minuten.
Man muss ja den Filter nicht wechseln dabei, der ist ja nicht dicht aufgrund des Diesel.

Sorry, aber erstens hab ich nen Neuwagen gekauft und fahr bestimmt keine 10 Tankstellen an bis ich mal eine gefunden hab wo ich Öl-Absaugen kann und zweitens hab ich dann ja prozentual gesehen noch mehr Diesel im Öl als eigentlich gesund ist.
Soll ich am besten gleich 0W-20 fahren? Das sind alles keine für einen Neuwagen akzeptablen Lösungen.

Die Kiste muss uneingeschränkt so wie vereinbart funktionieren, wenn sie das nicht tut ist das Auto kaputt. Das es oft die Mängel mit der Öl-Verdünnung bei Euro 6 Systemen gibt kann kein Problem des Kunden sein.

Edit: Ich hatte selbst schon einen Mazda 2, gleiches Modell, der das Problem nicht hatte... Leider mittlerweile ein Totalschaden. :(
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Kev95.

... Die Klage ist grundsätzlich auf Rücktritt vom Kaufvertrag ausgerichtet. Mir wäre eine Einigung über eine Minderung jedoch lieber. ...

Hast Du bzw. Dein Anwalt den fMH vorher zur "Mangelbeseitigung" aufgefordert? Oder ist immer nur das Öl gewechselt worden?
Grundsätzlich empfinde ich eine Klage auf Vertragsrücktritt wegen zukünftig eventuell nicht übernommener Mehraufwendungen als sehr dünnes Eis. Entstehen Dir die Kosten überhaupt? Vielleicht hört die Ölverdünnung, warum auch immer, ja irgendwann auf. Behälst Du das Fahrzeug überhaupt für 8 Jahre? etc. etc. pp.
Ich wundere mich etwas, dass die Rechtschutzversicherung für die Klage eine Deckungszusage abgegeben hat.

... Es gibt immerhin andere Hersteller die bei vergleichbaren Euro 6 Fahrzeugen keine solchen Probleme haben. ...

Genauso wie der überwiegende Teil der Skyactiv-D-Motoren.

... Die Kiste muss uneingeschränkt so wie vereinbart funktionieren, ...

Wo ist denn vereinbart, dass nicht schon unter 20.000 km ein Ölwechsel erfolgen muss / darf? Das Serviceintervall beträgt 20.000 km oder 12 Monate (was zuerst erreicht wird), dann müssen die vorgesehenen Arbeiten durchgeführt werden. Das heißt m. E. aber nicht, dass es nicht früher sein kann / darf. Desweiteren gibt es in der Betriebsanleitung (vom CX-5) noch eine "schöne" Fußnote zu den Ölwechselintervallen und ein Kapitel zur Sache mit dem X.

Aber vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand ... und alles möglich.
Ich bin jedenfalls auf das Urteil gespannt.

Gruß
Stefan
 

Ivocel

Mitglied
Sorry, aber erstens hab ich nen Neuwagen gekauft und fahr bestimmt keine 10 Tankstellen an bis ich mal eine gefunden hab wo ich Öl-Absaugen kann und zweitens hab ich dann ja prozentual gesehen noch mehr Diesel im Öl als eigentlich gesund ist.
(

1. war das auf deine Aussage bezogen, dass es ja gar nicht möglich ist und
2. Wenn du das ganze Öl mit dem Diesel absaugst und 5 liter (oder was der kleine Motor auch nimmt) nach kippst, WO ist denn der Diesel da drin? WEnn du natürlich an der Zapfsäule den Motor dann auffüllst......
 

HELAN

Mitglied
Motor
2.2 D
Ich hatte auch mal das Problem mit der Ölverdünnung und musste den Ölwechsel einige 1000 Km vorziehen. Jetzt habe ich ein anderes Motorsoftwareupdate und von da an alles gut. :cool:
 

Kev95

Mitglied
Hast Du bzw. Dein Anwalt den fMH vorher zur "Mangelbeseitigung" aufgefordert? Oder ist immer nur das Öl gewechselt worden?

Aber natürlich! Habe es seit Februar 2016 versucht einvernehmlich mit dem Händler zu regeln. Es wurden 4 Nachbesserungen unternommen. Einmal ist der Ölstand sogar innerhalb von 2000km vom oberen Peilstrich auf das X gestiegen, das lag aber wohl an einer werksseitig defekten Einspritzdüse, die nach zwei Wochen Werkstattaufenthalt getauscht wurde...

Die 8 Jahre geplante Nutzungsdauer sind nachvollziehbar weil ich die Garantieverlängerung für die komplette Laufzeit abgeschlossen habe. Außerdem würde ich sonst niemals einen Neuwagen kaufen. Aber das muss letztlich das Gericht entscheiden. Die Deckungszusage ist natürlich da. :)

Was das Austauschen von Öl an der Tank angeht: Bekomme ich hier ernsthaft empfohlen 5l Öl, oder wie viel das Auto bekommt, an der Tanke abzusaugen und damit quasi einen kompletten Ölwechsel so durchzuführen. :D Ich hoffe mal das war ironisch gemeint...
 

Ivocel

Mitglied
War auf diese Aussage bezogen:

Öl-Wechseln geht unterwegs mit Sicherheit nicht.

Wenn ihr so vor Gericht argumentiert, dann sieht es schlecht aus.

Wäre genauso, wenn man sagen würde, man könne unterwegs kein Öl nachfüllen, wenn der Öl verbrennen würde.
 

Kev95

Mitglied
Vor Gericht haben wir noch gar nicht argumentiert (in Grundzügen Beweise aufgeführt schon...). Bei der Klage wird erstmal auf den Tisch gekotzt was stört/mangelhaft ist. Die Beweisführung dürfte zu 99,9% über einen Sachverständigen und sein Gutachten laufen.

@Ivocel: Naja, Nachfüllen macht man in 3 Minuten... Absaugen und wieder Auffüllen in über 30 Min...
 
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