Ich spinn jetzt 'mal rum ...
Wenn in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung eine wesentliche Modelländerung durchgeführt wird - z.B. 'was Optisches - wird das Auto dann nach neuer Bauart ausgeliefert?
Man möchte ja voraussetzen, dass Änderungen immer einen Vorteil bringen; aber denken wir einfach 'mal an das neue Kältemittel oder ein spontanes Facelifting ...
Entspricht das denn dem Kaufvertrag?
Wenn in der Zeit zwischen Bestellung und Auslieferung eine wesentliche Modelländerung durchgeführt wird - z.B. 'was Optisches - wird das Auto dann nach neuer Bauart ausgeliefert?
Man möchte ja voraussetzen, dass Änderungen immer einen Vorteil bringen; aber denken wir einfach 'mal an das neue Kältemittel oder ein spontanes Facelifting ...
Entspricht das denn dem Kaufvertrag?