Winterreifen für den CX5

rbaumann

Mitglied
Habe glaube ich jetzt etwas gefunden, was mir gefallen würde.

Zwar nur 17 Zoll, aber ok:

TYREMOTIVE MOTIVE XS Einteilig Mattschwarz Frontpoliert 7.50 x 17 ET 48.00

Entweder:
HANKOOK W310 235/65 R17 108V XL EXTRA LOAD M+ (

oder

Falken hs449 235/65 r17 108h xl m+s

Preis Falken ca. 830 € und mit Hankook ca. 60 € mehr.
 

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siggi

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warum geht ihr mit dem Gutachten für die <Bj14 CX5 nicht mal zum Tüv?
wenn man denen erklärt dass es sich um quasi das gleiche Auto handelt(die können das ja prüfen) dann tragen sie dir die Felgen auch so ein...oder den Tüv/Dekra Menschen fragen der eh im Mazda Ah tätig ist...

ich mache mir da gar keine Platte...ich lass die da einfach eintragen und gut is gewesen
 

rbaumann

Mitglied
Ich habe 18" für meinen GH und die Felgen haben auch ein Gutachten dafür.
Schau mal meinen Post an #81

Hi,

ja hatte auch entsprechende Felgen später gefunden, allerdings müssen die Reifen ja auch soweit zu den durch Mazda in den CoC Listen eingetragenen Reifen passen.

Die sind bei mir:

225/55R19 99V, 19 x 7J ET 50 wahlweise
225/65R17 99Q, S, H und V, 102Q, S, H und V, 17 x 7J ET 50 und 225/55R19 99Q,
S, H und V, 19 x 7J ET 50 für Winterbereifung

Value to long: PRODUCT COCIDENT = 77
225/65R17 102V, 17 x 7J ET 50


D.h. doch Einzelabnahme beim TÜV oder wie hast du das geschafft?
18" sind ja so nicht eingetragen bei Mazda.
Momentan habe ich erst einmal aufgegeben. Hat man eine 17" Felge gefunden, dann gibt's den Reifen nicht in der in CoC aufgestellten Größen.


Gruß
Richard
 

Steini85

Mitglied
@Richard: Wunschfelge aussuchen, in das Gutachten der Felge gucken welche Reifendimensionen ohne Auflagen fahrbar sind, Dokument ins Auto legen und fertig.

Felgen in normalen Größen mit normalen Reifendimensionen haben in der Regel eine ABE, also mach dir keinen Stress wegen dem coc-wisch oder dem TÜV.




....Hätte ich jedesmal einen € bekommen wenn ich das hier irgendwo im Forum geschrieben hab, hätte ich jetzt schon 2 Mazdas ;)
 

EagleHunter

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Es ist genau so wie Steini sagt.
In der ABE zu meinen Felgen steht genau drin das mit einer Rad/Reifen-Kombination aus dem Gutachten keine Eintragung nötig ist.
 

rbaumann

Mitglied
Es ist genau so wie Steini sagt.
In der ABE zu meinen Felgen steht genau drin das mit einer Rad/Reifen-Kombination aus dem Gutachten keine Eintragung nötig ist.

Hi,

dachte eigentlich auch, es ist so einfach. Aber bei mir steht in den ABE der Felgen immer ausnahmslos dabei, dass bei den Reifen nur die zugelassen sind, die auch in der COC Liste des Herstellers ohne Eintragung einsetzbar sind.

Daher habe ich bisher keine Kombi gefunden, wo keine Eintragung erforderlich ist.

Es steht immer generell oder dann mit A01 oder so:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.

Nur ob man das eingetragen bekommt und was das dann kostet, weiß ich dann vorher nicht.

Glaube kaufe die lieber doch von Mazda :-(
 

EagleHunter

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Bei mir heißt es weiter:
Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
 

Steini85

Mitglied
Schreib uns hier deine Wunschfelge rein. Ich sag dir dann welche Reifen du dazu kaufen kannst und dann nur mit ABE fahren darfst.
 

webster

Mitglied
Hi,

dachte eigentlich auch, es ist so einfach. Aber bei mir steht in den ABE der Felgen immer ausnahmslos dabei, dass bei den Reifen nur die zugelassen sind, die auch in der COC Liste des Herstellers ohne Eintragung einsetzbar sind.

Daher habe ich bisher keine Kombi gefunden, wo keine Eintragung erforderlich ist.

Es steht immer generell oder dann mit A01 oder so:

Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen.

Nur ob man das eingetragen bekommt und was das dann kostet, weiß ich dann vorher nicht.

Glaube kaufe die lieber doch von Mazda :-(

Hallo,

mein Reifenhändler hat genau deshalb gemeint, daß nur die Reifengrößen 225 65 17 und 225 55 19 nicht eingetragen werden müssen, weil nur die im COC-Papier genannt sind.

Ich habe übrigens Rial Milano Felgen in 17", da hier doch die Meinung besteht, daß man auch andere Reifen ohne Eintragung fahren kann, wo genau steht das?

http://rial.de/rial/Gutachten/MILANO%20%28MI%29/MI%20707%20_%207,0x17/02_MI707_ABE47541_05.pdf

http://rial.de/rial/Gutachten/MILANO%20%28MI%29/MI%20707%20_%207,0x17/MI707_5x114,3_ET40_B8/05_MI707_5x114,3_ET40_B8_67,1_6a.PDF

Gruß

Webster
 

GT Speedster

Mitglied
:confused:
Na hier:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
 

webster

Mitglied
A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

Ja und wo steht jetzt genau, daß die "ABE des Sonderrads eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält"?

In der ABE finde ich folgenden Satz: "Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich", Reifengrößen sind allerdings überhaupt keine in der ABE genannt, sondern nur im Gutachten zur ABE.

Und im Gutachten finde ich hinter den Reifengrößen für den CX-5 folgenden Hinweis:
"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief, Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrad es eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. "


Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz, ich kann daraus nicht zweifelsfrei erkennen, daß 236 60 17 z.B. ohne Eintragung gefahren werden darf. Sorry für die blöde Frage, aber mir ist das ganze wirklich etwas suspekt:rolleyes:

Gruß
Webster
 

EagleHunter

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Also wenn im Gutachten steht:

Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich.

Heißt das das alle Rad/Reifenkombinationen die mit einem A02 in der ABE versehen sind ohne Eintragung gefahren werden können.

Ich weiß es zwar nicht 100%tig aber ich würde sogar sagen das egal bei welcher Felge A02 steht, man diese Rad/Reifenkombination ohne Eintragung fahren darf.

Aber ich kann die Verwirrung verstehen, denn Beamtendeutsch ist nicht immer leicht zu verstehen;)
 
Hi zusammen

also ich selber habe ja nicht die große Ahnung davon, da ich selber nach Felgen suche. (19 Zoll oder 18 Zoll) Aber eines habe ich bereits erkannt, und das ist genau das worauf die zwei auch raus wollen.

Wenn die Felgen für das Fahrzeug freigegeben sind (müsst ihr immer nach dem Gutachten der Felge schauen) steht immer auch die möglichen Reifengrößen mit dabei. Oft reicht das durchaus aus, ohne Veränderungen am Fahrzeug oder einer Tüv Vorführung. Dann muss man halt nur die ABE dabei haben.

Manchmal ist bei den 19 Zöllern sogar 245/45 R 19 ohne Auflagen erlaubt, hingegen 235 dann nicht mehr da dann Vorführung oder Umbauten als Auflage genant werden. Kommt halt drauf an. Da muss man ein wenig suchen. Ich gehe immer wie folgt vor. Gebe Fahrzeug komplett ein, oder direkt über hsn und tn Nummer.
Dann kommen schon nur die Felgen die vom Lochabstand dafür geeignet sind. Dann schaut man eben in die Gutachten .

Ich interpretiere das so dass wir uns deshalb nicht an die Größe 225/65 R 17 oder 225/55 R 19 halten müssen. Denn das Gutachten bzw ABE für Mazda CX5 KE oder GH ersetzt bwz. ergänzt das ja.

Gruß Robert
 

rbaumann

Mitglied
Danke, dass ich wohl nicht der einzige bin, der damit Probleme hat.

Ich war gestern kurz mit CoC Liste und dem Gutachten zur Felge beim TÜV, die waren aber sehr kurz angebunden...

Meinten nur das wird schwierig usw.

Will mir halt keine Felgen mit Reifen kaufen wo ich vorher nicht weiß, ob ich die eingetragen bekomme.


CoC für meinen Mazda CX-5 2,2 175 AWD Diesel Bj. 10/2014

Die sind bei mir:

225/55R19 99V, 19 x 7J ET 50 wahlweise
225/65R17 99Q, S, H und V, 102Q, S, H und V, 17 x 7J ET 50 und 225/55R19 99Q,
S, H und V, 19 x 7J ET 50 für Winterbereifung

Value to long: PRODUCT COCIDENT = 77
225/65R17 102V, 17 x 7J ET 50



Hier mal 2 Kombinationen:

Beispiel 1.:

Felge 17":
TYREMOTIVE MOTIVE XS Einteilig Mattschwarz Frontpoliert 7.50 x 17 ET 38.00 5x114.30

Reifen:
HANKOOK W310 235/60 R17 102H M+S

Gutachten ist als PDF im Anhang

Oder:

Felge 18"
ANZIO TURN Einteilig Polar-Silber Wintertauglich 8.00 x 18 ET 48.00 5x114.30

Reifen:
FALKEN HS449 235/60 R18 107H XL EXTRA LOAD M+S
oder
FALKEN HS449 225/60 R18 100H M+S

Gutachten ist als PDF im Anhang


Angebote sind von reifentiefpreis24

Vielen Dank, vielleicht kriegen wir ja Licht ins dunkle.

Richard
 

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EagleHunter

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Die erste Variante kannst du ohne Probleme fahren.
Bei der zweiten würden 225/60 gehen ohne Probleme und die 235/60 müsstest du Eintragen lassen.
 

EagleHunter

Mitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.0 G AWD
Wieso sind die ein Problem ???

Letzte Spalte in der ABE zeigt die Auflagen für die Felgen und da steht A02, also ohne Eintragung !!
 
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