Der
ADAC meint in der verlinkten pdf, dass die Rückleuchten in D nicht zusammen mit dem TFL leuchten dürfen.
Kann es sein, dass das EU-Recht (ECE-R48) in diesem Punkt noch nicht in nationales Recht (StVZO §49a) umgesetzt ist?
Sinnvoll halte ich die Zusammenschaltung schon, ich hatte mich dazu auch schon geäußert. Und technisch ist es prinzipiell kein Problem. Und außerdem kann man ja einen "HU"-Schalter einbauen. VW hat es ja vorgemacht
PS: Möglicherweise basiert die Meinung des ADAC (Stand von Anfang 2011) noch auf der
ECE-R48 von 2006. Dort gab es den zitierten Unterabschnitt 6.2.7.6.2 zum TFL im Abschnitt 6.2 Abblendlicht noch nicht, sondern nur den Abschnitt 6.19 Tagfahrleuchten. In 6.19.7 wird die elektrische Schaltung der TFL beschrieben, was in Verbindung mit StVZO §49a wohl zu der Meinung führte, dass die SL zusammen mit dem TFL nicht zulässig wäre.
Nach Änderung der ECE-R48 (in 2011) sollte demnach der Betrieb zusammen mit den SL doch zulässig sein, wie dieses Ing.-Büro
Technische Überwachung Taunus meint (runterscrollen bis "Tagfahrleuchten PKW"):
Die elektrische Schaltung:
Tagfahrleuchten müssen sich selbsttätig mit der Zündung einschalten und automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nicht eingeschaltet sein.
(Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03: Auch mit Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Kennzeichenleuchte möglich.)
Diese Änderung in der ECE-R48 hat sich wahrscheinlich noch nicht bei allen TÜV-, Dekra- oder sonstigen Stellen rumgesprochen
Da sich im Zitat auf den
Anbau der TFL bezogen wird, gehe ich davon aus, dass die Anbau-Lage der TFL bestimmten Ansprüchen genügen muss, um zusammen mit den SL betrieben zu werden. Ich habe jetzt aber auch keine Lust mehr, danach zu recherchieren
Für mich wäre das damit egal, äh legal
Schlusswort:
Offensichtlich ist der
ADAC in 2013 auch zu der Erkenntnis gekommen, dass jetzt TFL + SL zulässig sind...