Rücklichter zum Led-Tagfahrlicht zuschalten

bernd140719

Mitglied
Hallo zusammen,
Grundgedanke:

Led Rücklichter in Kombination mit dem Led Tagfahrlicht .

Da die Lichtautomatik leider etwas träge z.B. bei Tunneleinfahrten reagiert wäre es von Vorteil wenn die Rücklichter immer mit dem Led Tagfahrlicht geschaltet wären.
Hat da schon jemand Erfahrung oder hat das vielleicht schon jemand an einem FL umgesetzt.
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Bernd.
... Led Rücklichter in Kombination mit dem Led Tagfahrlicht ...

Müssen nein, dürfen ja.
Wobei ich zumindest beim VFL die Lichtautomatik absolut nicht träge finde.
Wenn die Schlussleuchten am Tag leuchten, bringt das m. E. aber keinen Sicherheitsgewinn. Bei der Tunneleinfahrt sollte ich wissen, dass ich einen Fahrzeug vor mir habe, gerade war's ja noch hell.;) Dafür nehmen eingeschaltete Schlussleuchten am Tag m. E. etwas die Auffälligkeit der Bremsleuchten.

Gruß
Stefan
 

bernd140719

Mitglied
Hallo Stefan,
habe bis August auch einen Vfl gefahren. Lichtautomatik reagierte beim Vfl meines Erachtens etwas sensibler.
Da bei uns oft Stellenweise (200 Abschnitte) leichter Nebel ist und die Lichtautomatik auf Nebel tagsüber eigentlich so gut wie garnicht reagiert würde ich vorne Tagfahrlicht und die Rücklichter auf jedenfalls als als eine Verbesserung betrachten.
Auffälligkeit der Bremsleuchten gebe ich dir Recht mit der Einschränkung das die dritte Bremsleuchte
dies aber kompensiert.
Gruß Bernd
 

Ramses

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Ich wäre froh, wenn die Lichtautomatik träger reagieren würde! Bei jeder etwas größeren Brücke auf der Autobahn Licht an-Licht aus.
 

Der Inschenör

Mitglied
Moin Moin.

@Ramses: Du kannst es ja eine Stufe unempfindlcher (dunkler) einstellen. Ich hatte das mal probiert, war mir aber dann zu träge / unempfidlich.

@Bernd: Beim FL sollte es die Möglichkreit doch auch geben, die Empfindlichkeit einzustellen. Vielleicht mal eine Stufe heller einstellen. Dann müsste es schneller reagieren.

EDIT: Für Nebel wird es wohl so schnell keine vernünftige Lösung geben, außer der die am Lenkrad sitzt. Bei Regen würde ich mir persönlich eine Schaltung wünschen, die bei aktivem Scheibenwischer das normal Fahrtlicht einschaltet. Ich habe bei schlechtem Wetter jetzt schon ein paar mal das Licht erst mit Verzögerung angemacht, weil ich mich so an die Automatik gewöhnt habe. Ist mir früher nie passiert.

Gruß
Stefan
 

Ramses

Mitglied
Moin Moin.

@Ramses: Du kannst es ja eine Stufe unempfindlcher (dunkler) einstellen. Ich hatte das mal probiert, war mir aber dann zu träge / unempfidlich.

Schon alles ausprobiert, bringt auch nicht den gewünschten Erfolg bzw. hat dann andere Nebeneffekte. Ein Zeitverzögerung z.B. von 3 Sekunden, dass wäre für mich ideal.
 
B

Balu646

Guest
TFL mit Rücklicht ist nicht erlaubt !
siehe hier
Tagfahrlicht mit Rückleuchten-kein TÜV : Audi A4 B8
Wikipedia sagt :
Tagfahrleuchten sind lichtschwache, verbrauchsarme und langlebige Leuchten, die weniger Leuchtkraft haben als das Abblendlicht, aber viermal so intensiv leuchten wie die vorderen weißen Umrissleuchten (das ist oft auch das Standlicht). Die technische Norm Nr. 87 der UNO-Wirtschaftskommission für Europa (ECE) sieht für Tagfahrleuchten eine Lichtstärke von mindestens 400 Candela pro Leuchte vor. Damit wird das Fahrzeug besser erkennbar, die Straße kann aber nicht ausgeleuchtet werden. Tagfahrleuchten sind nur nach vorne gerichtet. Je nach Markt, so in der Schweiz oder in Skandinavien, müssen Tagfahrleuchten für sämtliche Autos ab Werk installiert sein. In anderen Märkten, beispielsweise Deutschland, kann es als Option angeboten werden.
Tagfahrleuchte als Universal-Nachrüstset

Tagfahrleuchten können universell einsetzbar oder so ausgelegt sein, dass sie nur für die Nachrüstung bestimmter Fahrzeuge geeignet sind. Eingesetzt werden entweder Glühlampen (mit Leistungen zwischen 5 und 21 Watt) oder LEDs.

Die maximale Leistungsaufnahme liegt bei Einsatz solcher Nachrüstlösung also zwischen 10 und 42 Watt für beide Tagfahrleuchten. Standlicht, Schlussleuchten, Armaturenbeleuchtung und hintere Kennzeichenbeleuchtung bleiben dunkel und verschleißen daher auch nicht. Bei Einschalten der normalen Scheinwerfer müssen die Tagfahrleuchten automatisch ausgeschaltet werden.

Davon mal abgesehen , bei Autos neuerer Generation wo fast alles über CAN BUS geschaltet und gesteuert wird kannst Du da nicht einfach ´ne Strippe ziehen wie beim Opel Kadett, da kann es sein das du irgendwas "schießt"
 
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Der Inschenör

Mitglied
Hallo Balu646.

Ich verlasse mich da nicht auf irgendwelche Forenmeinungen oder Wikipedia und TÜV-Prüfer haben die Weisheit auch nicht mit Löffeln gefressen.
Ich verlasse mich da lieber auf die StVZO § 49 a:
"(5) Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlussleuchten und der Beleuchtungseinrichtung für amtliche Kennzeichen oder transparente amtliche Kennzeichen einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
- Parkleuchten,
...
- Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen."

Heißt für mich, vorne und hinten brennt was ist der Regelfall. Eine Ausnahme hiervon gilt u. a. auch für Tagfahrleuchten. Die DÜRFEN auch alleine leuchten. Aber wo steht, dass sie alleine leuchten MÜSSEN.

EDIT: Das von Dir verlinkte Thema endet nach 178 Antworten übrigens auch genau an dem von mir beschriebenen Punkt.;)

Gruß
Stefan
 
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AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Hintergrund der Ergänzung des §49a StVZO war, dass die Tagfahrleuchten auch ohne gleichzeitigen Betrieb der Schlußleuchten brennen dürfen. Quasi als Ausnahmetatbestand zum Absatz (5), wonach nach vorne wirkende Leuchten nur zusammen mit den Schlußleuchten betrieben werden dürfen. Damit sollte wahrscheinlich u.a. erreicht werden, dass der Energieverbrauch nicht unnötig in die Höhe geht. Die Ergänzung war ja von 2003, als die LED für Kfz noch in den Kinderschuhen steckte.

Also: Frontbeleuchtungen dürfen nur (im Sinne von müssen) zusammen mit Schlußleuchten betrieben werden (= Regel),
==> Ausnahme (dies gilt nicht): für TFL

Das impliziert m.E. nicht, dass das TFL auch zusammen mit dem SL betrieben werden darf, weil es als Ausnahme von der Regel beschrieben wird.

Ist manchmal schwierig dieses Bürokratendeutsch.


Vielleicht nimmt ja der Gesetzgeber eine Kopplung des TFL zusammen mit den SL irgendwann in die StVZO auf, wenn sich die LEDs in den SL als technischer Standard durchgesetzt haben...
 
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Der Inschenör

Mitglied
Hallo AmiVanFan.

Dann ziehe ich jetzt mal die ECE-R48 - Karte;):
"6.2.7.6. Wenn Tagfahrleuchten vorhanden und gemäß Absatz 6.19 in Betrieb sind, gilt Folgendes:
6.2.7.6.1. Entweder müssen sich die Abblendscheinwerfer gemäß den Anforderungen von Anhang 12 automatisch, je nach den Umgebungslichtverhältnissen, ein- bzw. ausschalten (z. B. Einschalten bei Nachtfahrten, Fahrten durch Tunnel usw.) oder
6.2.7.6.2. die Tagfahrleuchten werden zusammen mit den in Absatz 5.11 genannten Leuchten (Anmerk.: Begrenzungsleuchten, Kennzeichenleuchte etc.) betrieben, wobei zumindest auch die Schlussleuchten aktiviert sind, oder ..."
6.2.7.6.3. es müssen unübersehbare Hilfsmittel vorhanden sein, die den Fahrer darauf hinweisen, dass die Scheinwerfer, die Begrenzungsleuchten und Schlussleuchten sowie die gegebenenfalls vorhan denen Umrissleuchten und Seitenmarkierungsleuchten nicht leuchten. Dies kann wie folgt erreicht werden: ..."

Die Regelung würde ja keinen Sinn machen, wenn es nicht zusammen betrieben werden dürfte. Es bleibt allerdings die Frage, ob unsere Lichtautomatik deaktiviert werden müsste, wenn die Schlussleuchten legal zusammen mit dem TFL betrieben werden sollen. Aber um Dich zu zitieren: "legal, illegal, sche..egal";)

Gute Nacht
Stefan
 

AmiVanFan

Moderator
Teammitglied
Der ADAC meint in der verlinkten pdf, dass die Rückleuchten in D nicht zusammen mit dem TFL leuchten dürfen.

Kann es sein, dass das EU-Recht (ECE-R48) in diesem Punkt noch nicht in nationales Recht (StVZO §49a) umgesetzt ist?

Sinnvoll halte ich die Zusammenschaltung schon, ich hatte mich dazu auch schon geäußert. Und technisch ist es prinzipiell kein Problem. Und außerdem kann man ja einen "HU"-Schalter einbauen. VW hat es ja vorgemacht :p


PS: Möglicherweise basiert die Meinung des ADAC (Stand von Anfang 2011) noch auf der ECE-R48 von 2006. Dort gab es den zitierten Unterabschnitt 6.2.7.6.2 zum TFL im Abschnitt 6.2 Abblendlicht noch nicht, sondern nur den Abschnitt 6.19 Tagfahrleuchten. In 6.19.7 wird die elektrische Schaltung der TFL beschrieben, was in Verbindung mit StVZO §49a wohl zu der Meinung führte, dass die SL zusammen mit dem TFL nicht zulässig wäre.

Nach Änderung der ECE-R48 (in 2011) sollte demnach der Betrieb zusammen mit den SL doch zulässig sein, wie dieses Ing.-Büro Technische Überwachung Taunus meint (runterscrollen bis "Tagfahrleuchten PKW"):
Die elektrische Schaltung:
Tagfahrleuchten müssen sich selbsttätig mit der Zündung einschalten und automatisch ausschalten, wenn die Scheinwerfer eingeschaltet werden. Wenn die Tagfahrleuchten eingeschaltet sind, dürfen Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Beleuchtungseinrichtung für das hintere Kennzeichen nicht eingeschaltet sein.

(Anbau nach ECE-R 48 Änderungsserie 03: Auch mit Begrenzungsleuchte, Schlussleuchte und Kennzeichenleuchte möglich.)
Diese Änderung in der ECE-R48 hat sich wahrscheinlich noch nicht bei allen TÜV-, Dekra- oder sonstigen Stellen rumgesprochen :confused:

Da sich im Zitat auf den Anbau der TFL bezogen wird, gehe ich davon aus, dass die Anbau-Lage der TFL bestimmten Ansprüchen genügen muss, um zusammen mit den SL betrieben zu werden. Ich habe jetzt aber auch keine Lust mehr, danach zu recherchieren :D

Für mich wäre das damit egal, äh legal :p


Schlusswort:
Offensichtlich ist der ADAC in 2013 auch zu der Erkenntnis gekommen, dass jetzt TFL + SL zulässig sind...
 
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B

Balu646

Guest
Fröhliche Weihnachten

Zu Früh ?
Scheinbar wollen hier manche mit einem Christbaum durch die Gegend fahren (Beleuchtungstechnisch)!
Tagfahrlichter sollen bei Tageslicht signalisieren , das auf größere Entfernung etwas entgegen kommt (z.B. beim Überholen auf Landstrasse oder Aleen! Tagfahrlichter dürfen sogar bei Helligkeit blenden , deswegen müssen sie bei Dämmerung und Dunkelheit abgeschaltet werden durch die Umschaltung auf Abblendlicht.
Verstanden ?
Rücklichter kommen auf der Gegenfahrbahn in aller Regel nicht entgegen höchstens auf der eigenen Fahrspur wenn ein vorausfahrendes Fahrzeug bremst , dazu hat es helle Bremslichter ! Auch Füßgänger sollen beim überqueren der Fahrbahn durch die herrannahenden Lichter gewarnt werden aber doch bitte schön nicht durch verschwindende Rücklichter ! Rücklichter sind bei Sonnenschein zudem kaum zu sehen, da müßten schon Kaliber eines Bremslichtes ran, wobei man das dann wegen der hinteren "Tagesbegrenzungsleuchten" (was fürn Schwachsinn) nicht mehr so wahrnehmen würde.

Ihr könnt dem TÜV und sonstigen Komissionen mal nen Vorschlag machen !
 

Der Inschenör

Mitglied
Hallo Balu646.

Es ging hier zum Schluss nur noch um die Frage, ob es zulässig ist TFL mit den SL zu betreiben. Die Antwort lautet wohl Ja.
Ob es sinnvolll ist, das zu machen, muss / kann jeder für sich selbst entscheiden, bis es eine andere Regelung vom Gesetzgeber gibt. Ich persönlichh halte es grundsätzlich auch eher für unsinnig.
Bezüglich der Weihnachtsbäume fallen mir da eher viele Lkws ein.:mad: Da sind RL zusammen mit dem TFL an Pkws eher das kleinere Problem.

Gruß
Stefan
 

bigi1983

Moderator
Teammitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Zulässig oder nicht war nicht die Frage was der TE gestellt hat. Nochmal zur Erinnerung:

Hat da schon jemand Erfahrung oder hat das vielleicht schon jemand an einem FL umgesetzt.


Er wollte nur wissen welche zwei Kabel zu verbinden sind um das TFL mit dem SL zu betreiben. Im Endeffekt braucht er nur ein Kabel vom TFL +12V Leitung zum SL-Relais im Sicherungskasten ziehen und fertig.


@bernd140719 - falls Du es nach den ganzen Diskussionen immer noch machen willst, sag Bescheid und ich suche Dir die Kabelfarben bzw. Relais Nummer + Pin raus. Habe ich ja schonmal für magic.frank gemacht;)



Gruß,
BIGI
 

bernd140719

Mitglied
Hallo Bigi,
vielen Dank für dein Angebot das ich sehr gerne annehme.
Könntest du bitte die Orte (z.B. Sicherungskasten Motorraum) aufführen da ich mich technisch nicht besonders gut auskenne.

Gruß Bernd
 

bigi1983

Moderator
Teammitglied
Modell
1. (2011–17)
Motor
2.2 D AWD
Wie schon geschrieben, brauchst Du nur das TFL mit dem RL-Relais verbinden und ggf. Dioden dazwischen schalten.

Habe zwar nur die Schaltpläne vom pFL (hoffentlich kann AmiVanFan die Kabelfarben beim FL überprüfen?) aber es geht so:

+12V vom TFL hat die Farbe rosa/schwarz. Das Kabel kommt vom Front Body Control Modul (FBCM) PIN 2C und es ist leider unklar was man zusätzlich an dem Ausgang anschließen kann.

Das SL Relais (TNS Relais R4) im Sicherungskasten Motorraum versorgt die Birnen hinten mit Saft. Insgesamt werden beim pFL 30W gebraucht. Das Relais wird am PIN E vom FBCM PIN 1I angesteuert und die Kabelfarbe ist hellgrün/schwarz.

Die eleganteste Lösung wäre, das Relais anzusteuern wenn das TFL angeht. Dafür brauchst Du aber Dioden in Richtung FBCM und Richtung TFL. Also der Strom muss nur vom TFL zum Relais und vom FBCM zum Relais fließen. Vom FBCM zum TFL und anderes um sollte nichts kommen. Das setzt aber voraus, dass Du den Sicherungskasten ausbaust um an den Kabel von unten zu kommen. AmiVanFan hat mal ein Bild davon gepostet wie darunter aussieht und da waren viele Kabel;)


Die Alternativlösung ist die 30W nach hinten mit einem Zusatzrelais zu geben. Das Zusatzrelais vom TFL ansteuern und den Ausgang mit PIN C am TNS Relais verbinden. Ich habe auf diese weise meine Coming Home Beleuchtung gemacht. Der Unterschied war, dass ich statt Relais, ein Zeitrelais genommen habe und es mit den Blinker angesteuert habe:p


p4209625sbq0e.jpg






Viel Erfolg und gib Beschied ob es funktioniert hat.



Gruß,
BIGI
 
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