Felgeneintragung?

biertschi007

Mitglied
Hallo,
hab Morgen einen Termin (in Österreich) zum eintragen der Felgen.
Hab Brock B24 in 20" drauf.
Jetzt zu meiner Frage:
Im Gutachten steht leider nur KE beim CX-5 dabei.
Ich hab aber einen GH stehen bei Type im Typenschein.
Aber in der Fahrgestellnummer steht JMZKEN....
Bj. 09.2014
Was gilt jetzt?
Die Felgen passen laut Brock Gutachten bei einen Mazda 6 mit der GH Bezeichnung und einen Mazda CX-5 mit der KE Bezeichnung.

Hier der Auszug vom Gutachten
Handelsbezeichnung
Fahrzeug-Typ
ABE/EWG-Nr.

Mazda 6
GH
e1*2001/116*0448*..

Mazda CX-5
KE
e13*2007/46*1247*..

Hat wer eine Idee?
Bitte um Antwort.
M.f.G.
 

Steini85

Mitglied
Deiner ist ein GH, das KE innerhlab der FIN haben alle.

Du hättest den Hersteller bitten können das Gutachten aktualisieren zu lassen, aber dafür ists wohl zu spät.

Außerdem hab ich mir die Gutachten mal angeguckt, für den CX-5 finde ich nur die 8.5x20 ET50 - ist das deine Größe ? Die haben nämlich keine Auflagen und müssten nicht eingetragen werden. (Ob bei einer Kontrolle jemand übers KE und GH stolpert bezweifel ich, muss aber jeder selber für sich entscheiden)

Für Österreich muss das aber nicht gelten, da kenn ich mich nicht aus bei euch ;).
 

biertschi007

Mitglied
Hallo Steini85,
danke für deine Antwort!
Ja genau 8.5x20 ET50 hab ich!
Müsstet ihr diese in Deutschland nicht Eintragen lassen?
Bei mir im Typenschein und Zulassungsschein steht ja nur bis 19"
Also im Gutachten sind schon Auflagen wenn ich recht sehe.
Zwar keine Reifenbezogene Auflagen und Hinweise aber sehr wohl Auflagen und Hinweise.
Oder sehe ich da was Falsch?
M.f.G.
 

Steini85

Mitglied
Auflagen ? Ja, dass man Schlauchlose Reifen nehmen soll und welche Gewichte zum wuchten... alles unwichtig, die Auflage A01 ist ausschlaggebend und die fehlt beim CX-5 komplett bei allen Reifengrößen. A02 rundet das ganze ab, denn in der ABE steht: Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung
der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß § 13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung
(FZV) nicht erforderlich.



Ergo komplett eintragungsfrei egal ob 235 oder 245 oder 255 (siehe Gutachten). Was bleibt ist die Geschichte mit KE und GH, aber wie ich schon sagte würde ich das vernachlässigen.
 

biertschi007

Mitglied
Hallo,
welches Gutachten hast du wenn ich Fragen darf?
bei meinem von Brock steht bei A02 das hier:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

M.f.G.
 

Steini85

Mitglied
Hallo,
welches Gutachten hast du wenn ich Fragen darf?
bei meinem von Brock steht bei A02 das hier:

A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.


M.f.G.

Das gleiche wie du ;)
 

TheCrow13

Mitglied
Hallo Biertschi007, das was dir Steini sagen will ist wenn Du eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) hast und Dich an die Vorgaben hältst, Du nichts eintragen lassen musst - zumindest in Deutschland!
Also ABE keine Eintragung notwendig, nur ABE immer mitführen! Bei Teilegutachten muss eine Eintragung erfolgen!
Aber wie gesagt Österreich wissen wir es nicht 100%ig! Grüße Crow
 

biertschi007

Mitglied
Hallo,
wer Lesen kann ist klar im Vorteil ;-)
Danke dir Steini85.
Hm, weiß jetzt nicht was ich machen soll.
Soll ich trozdem hinfahren und Fragen.
Oder den Termin Morgen noch Absagen.
Was würdest Du machen?
M.f.G.
 
Zuletzt bearbeitet:

Steini85

Mitglied
Warum ünnötig Geld ausgeben ? Ich würde Brock anschreiben ob die im Gutachten noch das Model GH ergänzen können, da es sich um exakt das gleiche Auto handelt. ABE und Gutachten ins Handschufach legen und wenn Brock sich rührt die aktualisierte Version ausdrucken und gegen die Vorhandene im Handschuhfach austauschen ;).

Manch einer fühlt sich aber mit einer Abnahme und Eintragung sicherer, und das ist dann auch ok.

Und wie gesagt, fürs Ösiland kann ich keine Hände ins Feuer werfen :p
 

biertschi007

Mitglied
Hallo,
war gerade bei der Eintragungsstelle.
Wurde ohne Probleme gemacht ;-)
Bei uns im Ösiland ;-) muß trotz Gutachten und ABE eingetragen werden.
M.f.G.
 

uurg88

Mitglied
Hy
Hab heut wiedermal die Deutsche Bürokratie spüren müssen.
Hab meinen 150 Ps Diesel gegen den 192 Ps Benziner Fl getauscht. Dachte mir nehm meine 20 Zöller die ich vor 2 Jahren gekauft habe einfach mit . Denkste !@@!
War heut beim Tüv und wollte Sie eintragen lassen .Nö Nö
Im Gutachten der Felge steht nur bis 121 Kw logisch mehr gabs
Vor 2 Jahren ja nicht . Meiner hat ja 141 kw also keine
Eintragung .Anfrage bei Azev wenn vorhanden kann ich ein passendes Gutachten für 39 € !!! bestellen na klasse bin ja mal
gespannt Gruss Hotte
 
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