Darf ich diese Reifen fahren????

waltersch

Mitglied
Hallo Leute,
nun liegen bei mir neue Sommerreifen an. Die alten Reifen aben noch so 4 - 5 mm Profil, aber bis zum Ende des Sommers sind die runtergefahren.

Meine Frage: Darf ich auch die Reifengröße 225/65 R17 102H auf meine CX 5 150 Ps Diesel von 2015 fahren? Der Reifen hat die gleiche Größe wie der Werksreifen, aber der hat zum Schluss ein V und kein H.

In der COC Bescheinigung steht: 225/65 R17 102V.....225/65 R17 99Q, S,HH und V, S, und V , 102q....

Grüße Walter
 
G

Gelöschtes Mitglied 14254

Guest
@Pepsi,
das gilt nach § 36 StVZO Abs. 4 und 5 ausschl. für Winterreifen. Dennoch habe ich bis heute nicht begriffen, warum denn H nicht reichen würde bzw. bei Winterreifen noch mit einem extra Aufkleber auf dem Armaturenbrett versehen werden müssen, denn H steht ja nun einmal für <=210 km/h und die bbH ist bei allen CX5 zunächst einmal darunter. Ergo bräuchte ich auch nach § 36 StVZO keinen Aufkleber mehr anbringen, da der CX5 ja nicht schneller fahren kann. Aber irgendwo ist das mit Sicherheit auch noch geregelt, bin nur zu faul, zu suchen.
 

scrat

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2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Auf die Frage warum keine H reichen hier die Antwort:

Der zugelassene Sommerreifen muss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit plus 10% Toleranz entsprechen.

D.h. bei eingetragenen 202 km/h plus 10% ( 20,2 km/h ) muss der Reifen Minimum bis 222,2 km/h zugelassen sein. Ergo reichen H Reifen nicht mehr.

Dem entsprechend sind V Reifen eingetragen und diese MÜSSEN mindestens gefahren werden im Sommer.

Im Winter gilt dieses nicht dort darf, mit entsprechendem Aufkleber, auch niedrigere Geschwindigkeitsindexe Gefahren werden.



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scrat

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2. (seit 2017)
Motor
2.2 D AWD
Das hat mir mal nen Prüfer und ein Reifenhändler so erklärt mit Sicherheit gibt es da irgent eine Vorschrift dazu.

Nachschlag:

Das ganze ist geregelt in der

Grundlage der Beurteilung der gesetzlichen Grundlagen zulässiger Bereifung an Kraftfahrzeugen ist das Schreiben/der Erlass des BMVBW vom 02.08.2004/ Az. S 33 / 50 Ver*2004*.

Es gibt auch einen Buchstaben im Fahrzeugschein. Dieser regelt ob ein Sicherheitszuschlag einberechnet werden muss oder nicht.

Ich mach mich mal schlau
 

donald68

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2.2 D AWD
Auf die Frage warum keine H reichen hier die Antwort:

Der zugelassene Sommerreifen muss der zulässigen Höchstgeschwindigkeit plus 10% Toleranz entsprechen.

D.h. bei eingetragenen 202 km/h plus 10% ( 20,2 km/h ) muss der Reifen Minimum bis 222,2 km/h zugelassen sein. Ergo reichen H Reifen nicht mehr.

Dem entsprechend sind V Reifen eingetragen und diese MÜSSEN mindestens gefahren werden im Sommer.

Im Winter gilt dieses nicht dort darf, mit entsprechendem Aufkleber, auch niedrigere Geschwindigkeitsindexe Gefahren werden.



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So ist es mir auch bekannt, es wurde mir gegenüber damit begründet das wenn du Vollgas eine langes Gefälle fährst schnell über Vmax kommst :)
 
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