Grinst mir ein bisschen zu sehr
Mag sein, aber für mich sehen die beiden Scheinwerfer mit der geschwungenen Linie dazwischen eher nach einem Gedicht als nach einem Vogel mit Tragflächenbeleuchtung aus.
Moin Moin.
Ich will ja kein Spielverderber sein, aber die Lichtleiste um den Kühlergrill wäre eine unzulässige lichttechnische Einrichtung da sie nicht dem §49a der StVZO entspricht. Eintragung vermutlich aussichtslos.
Heißt bei einer Kontrolle durch die Kollegen in Blau: Rückbau, Kohle und ggf. ein Punkt (weiß nicht ob's nach neuer Regelung noch einen gibt, früher war es so).
Wer es trotzdem riskieren will. Gut sieht es jedenfalls aus.
Grüße aus dem Bremer Umland
Der Inschenör