zehbehfara
Mitglied
Hallo miteinander,
nun endlich habe ich die Sommerräder aufziehen lassen. Da ist dann auch schon die erste Frage versteckt: leider habe ich nur solch einen einfachen Hydraulik- Wagenheber, allerdings mit dem hier im Board favorisierten geschlitzten Gummpuffer. Gibt es aber noch 'ne andere Auflagefläche für 'nen runden Gummiteller der nicht geschlitzt ist? Wäre mir von der Stabilität her lieber, beim Vorgängerwagen habe ich immer an so'ner Art Querlenkeraufnahme den Wagenheber druntergepackt. ?? Und nun zum Hauptproblem:
Beim Reifenhändler fragte ich nach ner ABE oder ähnlichem für meine Sommerreifenkombination. Dabei handelt es sich um die Originalreifen 17" und 225'er Breite auf einer Borbetfelge der Dimension 7J x 17 H2 / Typ CW 2; also im Grunde nichts anderes als die Originaldimension ( außer die ET 40 ). Nach ausführlichem Studium seiner Unterlagen sagte mir der Mensch: Geht nicht, weil Fzg. Typ Nr. im Schein heißt GH .... und in seinen Unterlagen gibt es nur eine Freigabe für KE - Modelle. Er wusste auch um den entscheidenden Unterschied - Klimaanlagenbefüllung ... .
Da ich die Räder nun fahre, frage ich mal in die Runde : darf ich so fahren oder sitzt mir der Gesetzgeber schon mit ner Schlinge im Genick?
Achso: ich habe dann noch beim Hersteller angefragt und der sagte mir, man kenne das Problem und in ca 2-3 Wochen gäbe es wohl neue TÜV unterlagen und da sei dann der GH mit aufgeführt.
Was tun?
Es grüßt Jens
nun endlich habe ich die Sommerräder aufziehen lassen. Da ist dann auch schon die erste Frage versteckt: leider habe ich nur solch einen einfachen Hydraulik- Wagenheber, allerdings mit dem hier im Board favorisierten geschlitzten Gummpuffer. Gibt es aber noch 'ne andere Auflagefläche für 'nen runden Gummiteller der nicht geschlitzt ist? Wäre mir von der Stabilität her lieber, beim Vorgängerwagen habe ich immer an so'ner Art Querlenkeraufnahme den Wagenheber druntergepackt. ?? Und nun zum Hauptproblem:
Beim Reifenhändler fragte ich nach ner ABE oder ähnlichem für meine Sommerreifenkombination. Dabei handelt es sich um die Originalreifen 17" und 225'er Breite auf einer Borbetfelge der Dimension 7J x 17 H2 / Typ CW 2; also im Grunde nichts anderes als die Originaldimension ( außer die ET 40 ). Nach ausführlichem Studium seiner Unterlagen sagte mir der Mensch: Geht nicht, weil Fzg. Typ Nr. im Schein heißt GH .... und in seinen Unterlagen gibt es nur eine Freigabe für KE - Modelle. Er wusste auch um den entscheidenden Unterschied - Klimaanlagenbefüllung ... .
Da ich die Räder nun fahre, frage ich mal in die Runde : darf ich so fahren oder sitzt mir der Gesetzgeber schon mit ner Schlinge im Genick?
Achso: ich habe dann noch beim Hersteller angefragt und der sagte mir, man kenne das Problem und in ca 2-3 Wochen gäbe es wohl neue TÜV unterlagen und da sei dann der GH mit aufgeführt.
Was tun?
Es grüßt Jens