Eine ABE für eine Veränderung ist im Auto mitzuführen und bei einer Polizeikontrolle oder beim TÜV auf Verlangen vorzulegen.
Du musst es nicht mitführen, wenn man sich den Aufwand macht, dies in den Fahrzeugpapieren einzutragen.
eine ABE ist nur mitzuführen wenn dieses im Gutachten so vermerkt ist!
als Beispiel nun mal meine ABE´s
ich hab meine felgen gekauft und die ABE als Papierform bekommen, das war in 04/2017 die 1. Ausfertigung der ABE.
In dieser Ausfertigung steht das das Gutachten mitzuführen ist.
in 12/2017 kam die 2. Ausfertigung heraus wo dann auch der KF mit aufgenommen wurde.Dort stand das Mitführen auch drin.
In 05/2018 kam dann die 3. Ausfertigung heraus, dort stehen jetzt unter anderem
weniger Auflagen für meinen KE/GH als in der 1. Ausfertigung und aus der Satz das man die ABE mitführen muss wurde gestrichen.
Das ganze sprach ich beim Tüv & bei der Dekra an.
Beide sagten mit, das bei gleichen Fahrzeugen immer die neuste Fassung zählt, in meinem Fall also die 3. Ausfertigung ohne diesen Passus des mitführen, da ein Ing. bei der HU nicht sagen kann welche Ausfertigung am Tag des Kaufs der Felgen gegolten hat.
Soweit das ganze bei keiner freiwilligen Berichtigung der Fahrzeugpapiere.
So und nun kommt das große ABER
sollte ich freiwillig meine Felgen eintragen und diese dann in die Zulassungsbescheinigung übernehmen lassen, gilt die ABE die ich am Prüftag vorlege!
Spielen wir das ganze mal durch:
ich fahre zur Eintragung mit der 1. Ausfertigung, dort steht drin das ich eine zusätzliche Radabdeckung an Achse 2 und einen Lenkwinkelbegrenzung an Achse 1 benötige. habe ich das nicht bekomme ich die Felgen nicht eingetragen.
fahre ich jetzt mit der 3. Ausfertigung zur Eintragung, in dieser sind die oben genannten Auflagen entfallen, bekomme ich die Felgen sofort eingetragen.
und jetzt darf man 3x raten was ich mache ... ich habe mir die 3. Ausfertigung vom Hersteller schicken lassen und habe die zu meinen Fahrzeugpapieren gelegt, ergo liegen die schön zuhause beim Kaufvertrag den COC Papieren und dem Brief.
Eine PDF der 3. Ausfertigung habe ich auf dem Handy und bei bedarf kann ich die vorzeigen.